Gibt es steuerliche Unterschiede zwischen Investmentfonds und Einzelaktien?
August 20, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Paula Köhler
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Martina Bahr und beschäftige mich derzeit intensiv mit der Anlage meines Kapitalvermögens. Dabei überlege ich, ob ich mein Geld lieber in Investmentfonds oder in Einzelaktien investieren soll. Mir ist bewusst, dass es steuerliche Aspekte gibt, die bei der Entscheidung eine Rolle spielen können.
Aktuell besitze ich sowohl Investmentfonds als auch Einzelaktien in meinem Portfolio. Bei der Steuererklärung im letzten Jahr habe ich gemerkt, dass Investmentfonds anders behandelt wurden als Einzelaktien. Nun frage ich mich, ob es steuerliche Unterschiede zwischen den beiden Anlageformen gibt und ob es für mich sinnvoller wäre, mein Kapital in eine der beiden Richtungen zu bewegen.
Meine Sorgen sind, dass ich möglicherweise Steuervorteile oder -nachteile übersehe, die bei der Wahl zwischen Investmentfonds und Einzelaktien eine Rolle spielen könnten. Ich möchte gerne eine fundierte Entscheidung treffen, um mein Kapital bestmöglich zu verwalten und steuerlich optimal zu gestalten.
Können Sie mir daher bitte erklären, welche steuerlichen Unterschiede es zwischen Investmentfonds und Einzelaktien gibt? Gibt es bestimmte steuerliche Aspekte, die ich bei meiner Entscheidung beachten sollte? Welche möglichen Lösungen gibt es, um meine steuerliche Situation in Bezug auf Kapitalvermögen zu optimieren?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Martina Bahr
Sehr geehrte Frau Bahr,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Unterschiede zwischen Investmentfonds und Einzelaktien. Es ist sehr gut, dass Sie sich intensiv mit der Anlage Ihres Kapitalvermögens beschäftigen und auch die steuerlichen Aspekte dabei berücksichtigen möchten. Ich werde Ihnen nun ausführlich die steuerlichen Unterschiede zwischen Investmentfonds und Einzelaktien erläutern.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Investmentfonds und Einzelaktien unterschiedlich besteuert werden. Bei Investmentfonds handelt es sich um sogenannte Investmentvermögen, die ihr Vermögen in verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen oder Immobilien investieren. Bei der Besteuerung von Investmentfonds werden Erträge wie Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne auf Fondsebene besteuert. Anleger, die Anteile an einem Investmentfonds halten, müssen in der Regel keine Steuern auf die Erträge zahlen, da diese bereits auf Fondsebene abgeführt wurden. Erst bei der Auszahlung der Erträge an die Anleger werden diese mit der Abgeltungssteuer oder der persönlichen Einkommensteuer besteuert.
Im Gegensatz dazu werden bei Einzelaktien die Erträge wie Dividenden und Kursgewinne direkt auf Anlegerebene besteuert. Dividenden unterliegen der Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Kursgewinne aus dem Verkauf von Einzelaktien sind nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei, ansonsten unterliegen sie ebenfalls der Abgeltungssteuer.
Bei der Entscheidung, ob Sie Ihr Kapital lieber in Investmentfonds oder Einzelaktien investieren möchten, sollten Sie daher die steuerlichen Unterschiede berücksichtigen. Wenn es Ihnen wichtig ist, dass die Erträge auf Fondsebene bereits besteuert wurden und Sie keine zusätzlichen Steuern auf die Erträge zahlen möchten, könnte ein Investmentfonds die bessere Wahl für Sie sein. Wenn Sie hingegen gezielt auf steuerfreie Kursgewinne abzielen möchten und die Dividendenausschüttungen direkt erhalten möchten, könnten Einzelaktien für Sie attraktiver sein.
Um Ihre steuerliche Situation in Bezug auf Kapitalvermögen zu optimieren, empfehle ich Ihnen, eine genaue Analyse Ihrer bisherigen Anlagen vorzunehmen und die steuerlichen Auswirkungen bei einer möglichen Umstrukturierung zu berücksichtigen. Auch eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die für Sie optimale Lösung zu finden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Paula Köhler

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