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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Aufteilung einer Immobilie in mehrere Wohneinheiten?

Sehr geehrte Steuerberaterin,

ich bin Verena Hacker und habe kürzlich eine Immobilie erworben, die ich gerne in mehrere Wohneinheiten aufteilen möchte. Ich stehe vor der Entscheidung, ob ich die Immobilie vermieten oder selbst nutzen soll. Dabei mache ich mir Gedanken über die steuerlichen Auswirkungen dieser Aufteilung.

Aktuell handelt es sich bei der Immobilie um eine Einheit, die als ganzes vermietet wird. Durch die Aufteilung in mehrere Wohneinheiten könnte ich potenziell höhere Mieteinnahmen erzielen. Allerdings bin ich unsicher, wie sich diese Aufteilung steuerlich auswirken wird.

Meine Sorge ist, dass die Aufteilung der Immobilie in mehrere Wohneinheiten zu einer höheren Steuerlast führen könnte. Ich frage mich, ob ich als Vermieterin von mehreren Wohneinheiten zusätzliche Steuern zahlen muss und wie sich die Aufteilung auf meine Einkommenssteuer auswirken wird.

Können Sie mir bitte erklären, welche steuerlichen Auswirkungen die Aufteilung einer Immobilie in mehrere Wohneinheiten hat? Gibt es steuerliche Vorteile oder Nachteile, die ich bei meiner Entscheidung berücksichtigen sollte? Welche Möglichkeiten gibt es, um die steuerliche Belastung zu optimieren?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten, da ich mir eine fundierte Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Immobilie wünsche.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Verena Hacker

Tatiana Seiler

Sehr geehrte Frau Hacker,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Auswirkungen einer Aufteilung Ihrer Immobilie in mehrere Wohneinheiten. Als Steuerberaterin mit Spezialisierung auf Immobilienbesteuerung kann ich Ihre Bedenken nachvollziehen und werde Ihnen gerne ausführlich erläutern, welche steuerlichen Aspekte Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten.

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass die Vermietung von Immobilien grundsätzlich steuerpflichtig ist. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der Einkommenssteuer und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Durch die Aufteilung Ihrer Immobilie in mehrere Wohneinheiten erhöht sich potenziell auch die Höhe der Mieteinnahmen, was zu einer höheren steuerlichen Belastung führen kann. Denn je mehr Wohneinheiten vermietet werden, desto höher sind die Einnahmen, die versteuert werden müssen.

Allerdings gibt es auch steuerliche Vorteile, die Sie bei der Aufteilung Ihrer Immobilie in Betracht ziehen sollten. Zum einen können Sie die Kosten für die Aufteilung und Modernisierung der Wohneinheiten steuerlich geltend machen. Diese Kosten mindern Ihre steuerpflichtigen Einnahmen und reduzieren somit Ihre Steuerlast. Zudem können Sie auch Abschreibungen auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie geltend machen, was ebenfalls zu einer Steuerersparnis führen kann.

Es gibt auch Möglichkeiten, um die steuerliche Belastung zu optimieren. Eine Möglichkeit wäre es, die Immobilie nicht selbst zu vermieten, sondern über eine Vermietungsgesellschaft zu vermieten. Dadurch können Sie steuerliche Vorteile wie die Möglichkeit der Abschreibung von Gebäuden oder den Vorsteuerabzug nutzen. Zudem sollten Sie auch die Möglichkeit einer steueroptimierten Finanzierung der Immobilie in Betracht ziehen, um Ihre Steuerlast zu minimieren.

Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, sich individuell von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen einer Aufteilung Ihrer Immobilie genau zu verstehen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung und helfe Ihnen dabei, die optimale steuerliche Gestaltung für Ihre Immobilie zu finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Tatiana Seiler
Steuerberaterin

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Experte für Immobilienbesteuerung

Tatiana Seiler