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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Welche steuerlichen Aspekte muss ich bei einer Schenkung einer Immobilie beachten?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Andrea Schönecker und stehe vor der Frage, welche steuerlichen Aspekte ich beachten muss, wenn ich eine Immobilie verschenken möchte. Hintergrund ist, dass ich eine Wohnung in meinem Besitz habe, die ich gerne meinem Sohn übertragen möchte. Diese Schenkung soll aus rein familiären Gründen erfolgen und ich möchte sicherstellen, dass ich dabei steuerlich alles richtig mache.

Der Ist-Zustand ist folgender: Die Wohnung hat einen aktuellen Verkehrswert von 200.000 Euro und ist lastenfrei. Mein Sohn ist damit einverstanden, die Immobilie von mir geschenkt zu bekommen. Nun mache ich mir Sorgen darüber, ob und inwieweit ich Steuern zahlen muss und welche steuerlichen Auswirkungen die Schenkung haben könnte. Ich möchte natürlich vermeiden, dass unerwartete Steuerlasten auf mich zukommen.

Deshalb meine Frage an Sie: Welche steuerlichen Aspekte muss ich bei einer Schenkung einer Immobilie beachten? Gibt es Freibeträge oder Steuervorteile, die ich in Anspruch nehmen kann? Welche steuerlichen Konsequenzen hätte die Schenkung für mich und meinen Sohn? Welche Möglichkeiten gibt es, um die Steuerlast zu minimieren? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu detaillierte Informationen und Empfehlungen geben könnten, damit ich die Schenkung optimal planen kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Schönecker

Tatiana Seiler

Sehr geehrte Frau Schönecker,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Aspekte einer Immobilienschenkung. Es ist verständlich, dass Sie sich darüber Gedanken machen und sicherstellen möchten, dass Sie alles korrekt und steueroptimiert abwickeln.

Bei einer Schenkung einer Immobilie gibt es verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Schenkungen unter lebenden Personen grundsätzlich schenkungsteuerpflichtig sind. Das bedeutet, dass Sie als Schenkerin Steuern auf den Wert der verschenkten Immobilie zahlen müssen. In Ihrem Fall, mit einem Verkehrswert von 200.000 Euro, würde dies bedeuten, dass Sie Schenkungsteuer auf diesen Betrag zahlen müssten.

Allerdings gibt es auch Freibeträge, die in Anspruch genommen werden können. Für Eltern, die ihren Kindern eine Immobilie schenken, gilt beispielsweise ein Freibetrag von 400.000 Euro alle 10 Jahre. Das heißt, dass Sie als Mutter Ihrem Sohn die Wohnung bis zu diesem Wert steuerfrei schenken können. In Ihrem Fall wäre die Schenkung also innerhalb des Freibetrags und somit steuerfrei.

Es ist wichtig, dass Sie die Schenkung ordnungsgemäß dokumentieren und beim Finanzamt anmelden, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch Ihr Sohn muss die Schenkung in seiner Steuererklärung angeben, allerdings hat er als Beschenkter keine Steuerpflicht.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Steuerlast zu minimieren. Eine davon wäre, die Immobilie mit einem niedrigeren Wert zu schätzen, um den Freibetrag optimal auszuschöpfen. Auch können Sie steuerliche Gestaltungen in Betracht ziehen, um die Schenkung steueroptimiert durchzuführen.

Es ist empfehlenswert, sich hierbei von einem Steuerberater beraten zu lassen, um alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und die Schenkung optimal zu planen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Seiler

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