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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Welche Kosten kann ich bei der Vermietung meiner Immobilie steuerlich geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Hildegard Hirschberg und besitze eine vermietete Immobilie. Ich stehe vor der Herausforderung, die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie entstehen, steuerlich geltend zu machen. Leider fehlt mir das nötige Wissen, um diese Kosten korrekt zu erfassen und in meiner Steuererklärung anzugeben. Ich habe bereits einige Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung entstanden sind, wie zum Beispiel Reparaturen, Instandhaltungskosten, Werbungskosten und Verwaltungskosten.

Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise Kosten übersehe, die steuerlich absetzbar wären, und somit Geld verschenke. Daher würde ich gerne von Ihnen erfahren, welche Kosten ich bei der Vermietung meiner Immobilie steuerlich geltend machen kann und wie ich diese korrekt in meiner Steuererklärung angebe. Gibt es bestimmte Voraussetzungen oder Einschränkungen, die ich beachten muss?

Des Weiteren interessiere ich mich auch für mögliche Steuervorteile oder Abschreibungsmöglichkeiten, die mir als Vermieterin zur Verfügung stehen könnten. Gibt es spezielle Regelungen für vermietete Immobilien, die ich in Anspruch nehmen kann, um meine Steuerlast zu minimieren?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Hildegard Hirschberg

Tatiana Seiler

Sehr geehrte Frau Hirschberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Geltendmachung von Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung Ihrer Immobilie. Es ist wichtig, alle relevanten Ausgaben korrekt zu erfassen, um von möglichen Steuervorteilen profitieren zu können. Ich werde Ihnen daher ausführlich erläutern, welche Kosten Sie steuerlich geltend machen können und wie Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben sollten.

Zunächst einmal können Sie folgende Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung Ihrer Immobilie steuerlich absetzen: Reparaturen und Instandhaltungskosten, Werbungskosten wie zum Beispiel Anzeigen zur Mietersuche oder Maklerprovisionen, Verwaltungskosten wie Kontoführungsgebühren oder Kosten für die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, sowie Versicherungsbeiträge für die Immobilie. Auch Zinsen und Tilgungsraten für Hypothekendarlehen sowie Abschreibungen auf den Wert Ihrer Immobilie können steuerlich geltend gemacht werden.

Es ist wichtig, dass Sie alle Kostenbelege sorgfältig aufbewahren und in Ihrer Steuererklärung angeben. Hierfür können Sie beispielsweise ein separates Ordnersystem anlegen, um den Überblick über Ihre Ausgaben zu behalten.

In Bezug auf mögliche Steuervorteile und Abschreibungsmöglichkeiten als Vermieterin gibt es einige Regelungen, die Ihnen zur Verfügung stehen könnten. Zum Beispiel können Sie die lineare Abschreibung für Ihre vermietete Immobilie in Anspruch nehmen. Dabei wird der Anschaffungswert der Immobilie über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben. Zudem können Sie auch Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen, wenn Sie bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie durchführen.

Es ist ratsam, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um individuelle steuerliche Beratung zu erhalten und sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile nutzen können.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Tatiana Seiler
Steuerberaterin specializing in Immobilienbesteuerung.

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Tatiana Seiler