Wie wirken sich Kurzarbeit oder Homeoffice auf die Besteuerung von Grenzgängern aus?
November 21, 2022 | 60,00 EUR | beantwortet von Thomas Schottmann
Sehr geehrter Herr/Frau Steuerberater,
ich bin Dora Widmann, Grenzgängerin zwischen Deutschland und der Schweiz. Aufgrund der aktuellen Situation mit der COVID-19-Pandemie wurde in meinem Unternehmen Kurzarbeit eingeführt und ich arbeite nun hauptsächlich im Homeoffice. Ich mache mir Sorgen darüber, wie sich diese Veränderungen auf meine Besteuerung als Grenzgängerin auswirken könnten.
Im Moment arbeite ich normalerweise drei Tage in der Woche in der Schweiz und zwei Tage in Deutschland. Durch die Kurzarbeit und das Homeoffice arbeite ich jetzt jedoch hauptsächlich von zu Hause aus und meine Arbeitszeiten wurden reduziert. Ich frage mich, ob sich diese Änderungen auf meine Steuerpflicht in der Schweiz oder in Deutschland auswirken könnten und ob ich dadurch möglicherweise steuerliche Nachteile habe.
Ich möchte gerne wissen, ob ich aufgrund der Kurzarbeit oder des Homeoffice meine Steuererklärung anders ausfüllen muss oder ob sich meine Steuerklasse ändern könnte. Gibt es Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass ich weiterhin optimal besteuert werde, trotz der aktuellen Umstände? Ich bin mir unsicher, wie ich in dieser Situation vorgehen soll und würde gerne Ihre professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dora Widmann
Sehr geehrte Frau Widmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Besteuerung als Grenzgängerin in der aktuellen Situation mit der COVID-19-Pandemie. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen darüber machen, wie sich die Kurzarbeit und das Homeoffice auf Ihre steuerliche Situation auswirken könnten.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass als Grenzgängerin zwischen Deutschland und der Schweiz die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den beiden Ländern für Sie gelten. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich in dem Land Steuern zahlen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, also in Deutschland. Für die in der Schweiz erzielten Einkünfte werden in der Regel Quellensteuern erhoben, die in Deutschland auf die dortige Steuerschuld angerechnet werden.
In Bezug auf die Kurzarbeit und das Homeoffice gibt es einige steuerliche Aspekte zu beachten. Durch die Reduzierung Ihrer Arbeitszeit und das Arbeiten von zu Hause aus könnte sich Ihre Tätigkeitsschwerpunkt verschieben. Dies könnte Auswirkungen auf die Besteuerung haben, insbesondere wenn Sie überwiegend in Deutschland arbeiten und nur noch vereinzelt in der Schweiz tätig sind. In diesem Fall könnte es sein, dass Ihre Steuerpflicht nach Deutschland verlagert wird und Sie möglicherweise nicht mehr als Grenzgängerin gelten.
Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre neue Arbeitssituation genau dokumentieren und alle relevanten Unterlagen sammeln, um Ihre steuerliche Situation korrekt darlegen zu können. Es könnte sein, dass Sie Ihre Steuererklärung anders ausfüllen müssen, um diese Änderungen zu berücksichtigen. Es ist ratsam, sich hierbei von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie optimal besteuert werden.
Es ist auch möglich, dass sich Ihre Steuerklasse aufgrund der Kurzarbeit ändert, was Auswirkungen auf Ihre Steuerlast haben könnte. Auch hier ist eine professionelle Beratung empfehlenswert, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie Ihre steuerliche Situation regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und von den bestmöglichen steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Gerne stehe ich Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und helfe Ihnen dabei, Ihre steuerliche Situation in der aktuellen Situation zu optimieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schottmann
Steuerberater und Experte für Grenzgängerinnen.

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