Kann ich die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe geltend machen?
Oktober 21, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Simon Schaaf
Sehr geehrter Steuerberater,
ich betreibe seit einigen Jahren ein kleines Unternehmen in der Gastronomiebranche und habe vor kurzem festgestellt, dass die Gewerbesteuer einen erheblichen Anteil meiner Betriebskosten ausmacht. Nun frage ich mich, ob es möglich ist, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe geltend zu machen und somit meine Steuerlast zu reduzieren.
Bisher habe ich die Gewerbesteuer immer als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe verbucht, da ich unsicher war, ob diese tatsächlich steuerlich absetzbar ist. Durch die aktuelle wirtschaftliche Lage und die steigenden Betriebskosten mache ich mir jedoch zunehmend Sorgen um die Rentabilität meines Unternehmens.
Deshalb würde ich gerne von Ihnen wissen, ob es möglich ist, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe anzusetzen und somit meine Steuerlast zu minimieren. Falls nicht, gibt es alternative Möglichkeiten, um die Auswirkungen der Gewerbesteuer auf meine Finanzen zu reduzieren?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Expertise in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Franceska Völker
Sehr geehrte Frau Völker,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Gewerbesteuer und deren steuerlicher Behandlung als Betriebsausgabe. Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die von Unternehmen auf ihren Gewinn erhoben wird und somit eine erhebliche Belastung für Ihre Betriebskosten darstellen kann. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie die Auswirkungen der Gewerbesteuer auf Ihre Finanzen minimieren können.
Grundsätzlich ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe steuerlich nicht abzugsfähig. Das bedeutet, dass Sie die Gewerbesteuer nicht als Kosten in Ihrer Gewinnermittlung abziehen können, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Die Gewerbesteuer wird direkt auf den Gewinn Ihres Unternehmens erhoben und ist somit eine separate Steuerposition, die nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.
Allerdings gibt es alternative Möglichkeiten, um die Auswirkungen der Gewerbesteuer auf Ihre Finanzen zu reduzieren. Eine Möglichkeit ist es, Ihre Gewerbesteuer als Betriebsausgabe zu behandeln und in Ihrer Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Auch wenn die Gewerbesteuer an sich nicht abzugsfähig ist, können Sie sie als Kostenposition in Ihrer Buchführung ausweisen und somit Ihren Gewinn mindern.
Eine weitere Möglichkeit ist es, steuerliche Optimierungsmaßnahmen zu ergreifen, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Dazu gehört zum Beispiel die Nutzung von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen oder die Optimierung Ihrer betrieblichen Strukturen, um Steuervorteile zu erzielen.
Es ist wichtig, dass Sie sich in dieser Angelegenheit von einem erfahrenen Steuerberater beraten lassen, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen und eine ausführliche Beratung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Simon Schaaf

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