Gilt die Erbschaftssteuer auch für ausländische Vermögenswerte?
September 13, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Alwin Widmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich der Erbschaftssteuer. Mein Name ist Artur Lehmann und ich bin momentan dabei, meinen Nachlass zu regeln. Ich habe Vermögenswerte sowohl in Deutschland als auch im Ausland, und frage mich, ob die Erbschaftssteuer auch auf ausländische Vermögenswerte anfällt.
Mein aktueller Ist-Zustand ist folgender: Ich besitze ein Haus in Deutschland sowie ein Bankkonto in der Schweiz. Darüber hinaus habe ich auch Aktien in einem amerikanischen Unternehmen. Ich bin mir nicht sicher, wie diese ausländischen Vermögenswerte in Bezug auf die Erbschaftssteuer behandelt werden und welche Steuern darauf anfallen könnten.
Meine Sorge ist, dass meine Erben mit unerwartet hohen Steuerzahlungen konfrontiert werden könnten, wenn sie mein ausländisches Vermögen erben. Deshalb frage ich mich, ob es Möglichkeiten gibt, die Erbschaftssteuer auf ausländische Vermögenswerte zu minimieren oder zu umgehen. Gibt es spezielle Regelungen oder Abkommen zwischen verschiedenen Ländern, die in diesem Fall greifen könnten?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir zu diesem Thema Auskunft geben könnten und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen würden. Ich möchte sicherstellen, dass mein Nachlass optimal geregelt ist und meine Erben nicht mit unerwarteten Steuerbelastungen konfrontiert werden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Artur Lehmann
Sehr geehrter Herr Lehmann,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Erbschaftssteuer in Bezug auf ausländische Vermögenswerte. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, wie Ihr ausländisches Vermögen besteuert wird und ob Ihre Erben mit hohen Steuerzahlungen konfrontiert werden könnten. Ich werde Ihnen nun ausführliche Informationen zu diesem Thema geben.
Grundsätzlich unterliegen ausländische Vermögenswerte auch der Erbschaftssteuer in Deutschland. Das bedeutet, dass sowohl Ihr Haus in Deutschland als auch Ihr Bankkonto in der Schweiz und Ihre Aktien in einem amerikanischen Unternehmen bei der Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden. Die Steuer wird nach den deutschen Regelungen berechnet, unabhängig davon, wo sich das Vermögen befindet.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer auf ausländische Vermögenswerte zu minimieren oder zu umgehen. Eine Möglichkeit ist es, sich über bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den jeweiligen Ländern zu informieren. Diese Abkommen können verhindern, dass Vermögen sowohl im Herkunftsland als auch im Zielland besteuert wird. Es ist daher ratsam, sich mit einem Steuerberater, der sich mit internationalen Steuerfragen auskennt, in Verbindung zu setzen.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, durch eine rechtzeitige und sorgfältige Nachlassplanung steuerliche Vorteile zu erzielen. Durch die Nutzung von Freibeträgen, Schenkungen zu Lebzeiten oder die Einrichtung von Trusts oder Stiftungen können Steuern auf ausländische Vermögenswerte reduziert werden. Es ist wichtig, diese Maßnahmen frühzeitig zu planen, um die Steuerbelastung für Ihre Erben zu minimieren.
In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich professionelle Unterstützung von einem erfahrenen Steuerberater zu holen, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Nachlass optimal geregelt ist und Ihre Erben nicht mit unerwarteten Steuerzahlungen konfrontiert werden.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Widmann

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