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Frag einen Steuerberater zum Thema Erbschaftssteuer

Gibt es steuerliche Unterschiede bei der Erbschaftssteuer zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Robert Klinger und habe eine Frage zur Erbschaftssteuer. Mein Lebenspartner und ich sind seit vielen Jahren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbunden und haben uns kürzlich Gedanken über die steuerlichen Aspekte im Falle einer Erbschaft gemacht.

Bisher war mir nicht bewusst, dass es möglicherweise steuerliche Unterschiede zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern gibt. Daher möchte ich gerne wissen, ob es tatsächlich Unterschiede bei der Erbschaftssteuer gibt und falls ja, inwiefern diese sich auf uns als eingetragene Lebenspartner auswirken könnten.

Ich mache mir Sorgen, dass wir möglicherweise benachteiligt werden könnten, wenn es um die Erbschaftssteuer geht. Da wir keine leiblichen Verwandten haben und unsere gesetzlichen Erben ausschließlich unseren Lebenspartner umfassen, ist es für uns umso wichtiger, über mögliche steuerliche Vorteile oder Nachteile informiert zu sein.

Könnten Sie mir bitte erklären, ob und welche steuerlichen Unterschiede es zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern im Rahmen der Erbschaftssteuer gibt? Gibt es eventuell bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden oder zu minimieren?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Klinger

Alwin Widmann

Sehr geehrter Herr Klinger,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Erbschaftssteuer in Bezug auf Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über die steuerlichen Aspekte im Falle einer Erbschaft machen, vor allem wenn es um mögliche Unterschiede zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern geht.

Tatsächlich gibt es steuerliche Unterschiede zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern im Rahmen der Erbschaftssteuer. Ehepartner profitieren in Deutschland von einem sehr hohen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer, der bei 500.000 Euro liegt. Das bedeutet, dass Ehepartner bis zu diesem Betrag steuerfrei erben können. Bei eingetragenen Lebenspartnern liegt der Freibetrag hingegen nur bei 20.000 Euro. Darüber hinaus gelten für eingetragene Lebenspartner auch höhere Steuersätze im Vergleich zu Ehepartnern.

Diese Unterschiede können dazu führen, dass eingetragene Lebenspartner im Vergleich zu Ehepartnern tatsächlich steuerlich benachteiligt sind, wenn es um die Erbschaftssteuer geht. In Ihrem Fall, wo Sie und Ihr Lebenspartner keine leiblichen Verwandten haben und ausschließlich den jeweils anderen als gesetzlichen Erben benannt haben, ist es umso wichtiger, sich über mögliche steuerliche Auswirkungen im Klaren zu sein.

Um mögliche steuerliche Nachteile zu minimieren, gibt es jedoch bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die rechtzeitige Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags, um die steuerlichen Belastungen für Ihren Lebenspartner zu verringern. Hierbei können auch lebenslange Schenkungen eine Rolle spielen, um den steuerlichen Freibetrag optimal auszunutzen.

Es ist ratsam, sich von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen, um die individuelle Situation und die bestmöglichen Gestaltungsmöglichkeiten für Sie und Ihren Lebenspartner zu besprechen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, steuerliche Optimierungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass Ihre Vermögensnachfolge im Falle eines Erbfalls steueroptimiert gestaltet ist.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Alwin Widmann
Steuerberater

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Experte für Erbschaftssteuer

Alwin Widmann