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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Kann ich auch als Rentner eine Steuerrückzahlung erwarten?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Otto Schaaf und bin Rentner. In den letzten Jahren habe ich meine Einkommensteuererklärung immer selbst gemacht, aber dieses Jahr habe ich das Gefühl, dass ich vielleicht etwas übersehen haben könnte. Daher frage ich mich, ob ich auch als Rentner eine Steuerrückzahlung erwarten kann.

Meine Situation ist folgende: Ich beziehe meine Rente seit einigen Jahren und habe keine weiteren Einkünfte. Ich habe im letzten Jahr keine größeren Ausgaben gehabt, die ich steuerlich geltend machen könnte. Dennoch habe ich gehört, dass es auch für Rentner Möglichkeiten gibt, Steuern zu sparen.

Meine Sorgen sind, dass ich vielleicht etwas falsch gemacht habe bei der Erstellung meiner Steuererklärung und dadurch Geld verschenkt habe. Oder dass es vielleicht steuerliche Vorteile gibt, die ich nicht kenne und deshalb nicht in Anspruch genommen habe.

Können Sie mir daher bitte sagen, ob Rentner grundsätzlich eine Steuerrückzahlung erwarten können? Gibt es spezielle Regelungen oder Freibeträge, von denen Rentner profitieren können? Und falls ja, wie kann ich sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten ausschöpfe und keine Steuervorteile ungenutzt lasse?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Otto Schaaf

Tatiana Herrmann

Sehr geehrter Herr Schaaf,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Steuerberaterin. Als Rentner haben Sie tatsächlich auch die Möglichkeit, Steuern zu sparen und unter bestimmten Umständen eine Steuerrückzahlung zu erwarten. Es gibt spezielle Regelungen und Freibeträge, von denen Rentner profitieren können, daher ist es durchaus sinnvoll, Ihre Steuererklärung gründlich zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern.

Zunächst einmal möchte ich betonen, dass Renten grundsätzlich steuerpflichtig sind. Allerdings gibt es auch Freibeträge und steuermindernde Möglichkeiten, von denen Rentner profitieren können. Dazu zählen beispielsweise der sogenannte Altersentlastungsbetrag und der Rentenfreibetrag. Der Altersentlastungsbetrag wird gewährt, wenn Sie das 64. Lebensjahr vollendet haben und kann Ihre zu versteuernde Rente um bis zu 40 Prozent mindern. Der Rentenfreibetrag beträgt für Neurentner einen bestimmten Prozentsatz, der steuerfrei bleibt.

Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben steuerlich geltend zu machen, auch wenn Sie keine großen Ausgaben hatten. Dazu zählen zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen oder außergewöhnliche Belastungen wie hohe Krankheitskosten. Es lohnt sich also durchaus, Ihre Ausgaben noch einmal zu überprüfen und zu prüfen, ob Sie eventuell doch etwas absetzen können.

Um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen und keine Steuervorteile ungenutzt lassen, empfehle ich Ihnen, sich von einem Steuerberater individuell beraten zu lassen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre Steuererklärung zu optimieren und mögliche Einsparpotenziale aufzuzeigen. Zudem kann ein Steuerberater Ihre Steuererklärung professionell prüfen und sicherstellen, dass Sie keine Fehler gemacht haben, die zu einer Nachzahlung führen könnten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Tatiana Herrmann

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Experte für Einkommensteuererklärung

Tatiana Herrmann