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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Kann ich als Student auch eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Paula Schreiber und bin momentan eingeschriebene Studentin an der Universität. In diesem Jahr habe ich neben meinem Studium einen Werkstudentenjob ausgeübt, durch den ich ein regelmäßiges Einkommen erzielt habe. Nun frage ich mich, ob ich als Studentin auch eine Einkommensteuererklärung abgeben kann.

Ich bin mir unsicher, ob ich als Studentin überhaupt verpflichtet bin, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Zudem frage ich mich, ob es sich überhaupt lohnt, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn ich nur einen Werkstudentenjob ausgeübt habe und kein hohes Einkommen erzielt habe. Des Weiteren bin ich mir unsicher, welche Unterlagen und Belege ich für die Einkommensteuererklärung als Studentin benötige und wie ich diese am besten organisiere.

Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir sagen, ob ich als Studentin eine Einkommensteuererklärung abgeben muss? Falls ja, welche Unterlagen und Belege benötige ich dafür und wie organisiere ich diese am besten? Gibt es spezielle Regelungen oder Steuervorteile, die ich als Studentin in meiner Einkommensteuererklärung nutzen kann?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Paula Schreiber

Andreas Stricker

Sehr geehrte Frau Schreiber,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Einkommensteuererklärung als Studentin. Als Steuerberater für das Thema Einkommensteuererklärung kann ich Ihnen gerne weiterhelfen.

Grundsätzlich sind Studenten genauso wie andere Steuerzahler verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn sie Einkünfte erzielt haben, die über dem Grundfreibetrag liegen. Der Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2021 9.744 Euro für Ledige. Wenn Ihr Einkommen als Werkstudentin diesen Betrag übersteigt, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Es lohnt sich also in Ihrem Fall auf jeden Fall, die Einkommensteuererklärung abzugeben, um eventuelle Steuervorteile zu nutzen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.

Für die Einkommensteuererklärung als Studentin benötigen Sie grundsätzlich die üblichen Unterlagen wie zum Beispiel Ihre Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, Bescheinigungen über Studiengebühren oder -kosten, eventuell Bescheinigungen über geleistete Spenden sowie Unterlagen über sonstige Einkünfte wie zum Beispiel Zinseinnahmen. Es ist wichtig, alle Unterlagen und Belege gut zu organisieren, um die Einkommensteuererklärung korrekt und vollständig ausfüllen zu können. Am besten legen Sie sich einen Ordner an, in dem Sie alle relevanten Dokumente sammeln und sortieren.

Als Studentin können Sie unter Umständen von bestimmten Steuervorteilen profitieren, zum Beispiel vom Verlustvortrag, wenn Ihre Werbungskosten höher sind als Ihre Einnahmen. Auch Ausgaben für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fahrtkosten zum Arbeitsplatz können steuerlich geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Stricker

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