Welche Rolle spielt die Höhe der Abfindung bei der Besteuerung?
Januar 13, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Albrecht Schlüter
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin momentan in Verhandlungen mit meinem Arbeitgeber über eine mögliche Abfindung. Ich stehe kurz davor, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen und möchte mich daher im Vorfeld über die steuerlichen Auswirkungen informieren.
Mein derzeitiges Bruttogehalt beträgt 60.000 Euro im Jahr und ich bin seit 10 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Die Abfindung, über die verhandelt wird, würde ungefähr 30.000 Euro betragen. Ich bin mir unsicher, wie sich diese Summe auf meine Steuerlast auswirken wird und ob es steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gibt, um diese zu minimieren.
Meine größte Sorge ist, dass die Abfindung mein zu versteuerndes Einkommen in eine höhere Steuerklasse bringen könnte und damit meine gesamte Steuerlast erhöht. Gibt es Möglichkeiten, die Abfindung steueroptimiert zu gestalten, um die Steuerlast zu reduzieren?
Meine Frage an Sie lautet daher: Welche Rolle spielt die Höhe der Abfindung bei der Besteuerung und welche steuerlichen Auswirkungen sind zu erwarten? Gibt es Möglichkeiten, die Abfindung steueroptimiert zu gestalten, um meine Steuerlast zu minimieren?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Simon Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der steuerlichen Auswirkungen einer Abfindung. Ich verstehe, dass Sie sich vor Unterzeichnung eines möglichen Aufhebungsvertrags über die steuerlichen Konsequenzen informieren möchten, um Ihre finanzielle Situation besser einschätzen zu können.
Grundsätzlich unterliegt eine Abfindung der Einkommenssteuer. Die Höhe der Abfindung spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da sie sowohl Ihr zu versteuerndes Einkommen als auch den Steuersatz beeinflusst. In Ihrem Fall, mit einem jährlichen Bruttogehalt von 60.000 Euro und einer Abfindung von ca. 30.000 Euro, könnte dies tatsächlich Auswirkungen auf Ihre Steuerlast haben.
Die Abfindung wird in der Regel als außerordentliche Einkunft betrachtet und unterliegt deshalb der Fünftelregelung. Das bedeutet, dass die Abfindung zwar voll versteuert wird, aber nur ein Fünftel des steuerpflichtigen Betrags zur Ermittlung des individuellen Steuersatzes herangezogen wird. Dadurch kann es zu einer Progressionsminderung kommen, da der Steuersatz auf die Gesamtsumme (Bruttogehalt plus Abfindung) angewendet wird, jedoch nur ein Teil der Abfindung berücksichtigt wird.
Es gibt verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast bei einer Abfindung zu minimieren. Eine Möglichkeit wäre die Aufteilung der Abfindung auf mehrere Jahre, um sie steueroptimiert zu gestalten. Auch eine Einmalzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Direktversicherung kann die Steuerlast reduzieren.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass steuerliche Gestaltungen immer individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sein sollten. Daher empfehle ich Ihnen dringend, sich von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um die bestmögliche Lösung für Ihre Abfindung zu finden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Albrecht Schlüter
Steuerberater

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