Gibt es Freibeträge, die ich bei der Versteuerung meiner Abfindung nutzen kann?
Juli 28, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Edith Hartmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Sophia Fuchs und arbeite seit 10 Jahren in einem Unternehmen, das sich nun leider gezwungen sieht, mich aufgrund von Umstrukturierungen zu entlassen. Dabei wurde mir eine Abfindung angeboten, über deren Versteuerung ich mir nun Gedanken mache.
Mein monatliches Bruttoeinkommen liegt derzeit bei 3.500 Euro und meine Abfindung beläuft sich auf 30.000 Euro. Ich habe gehört, dass es Freibeträge gibt, die ich bei der Versteuerung meiner Abfindung nutzen kann. Stimmt das und wenn ja, wie hoch sind diese Freibeträge? Ich mache mir Sorgen, dass die Versteuerung meiner Abfindung einen zu großen Teil davon wegnehmen könnte und suche deshalb nach Möglichkeiten, um Steuern zu sparen.
Welche Steuerklassen gelten bei der Versteuerung von Abfindungen und gibt es Möglichkeiten, diese zu optimieren? Kann ich beispielsweise Teile der Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, um Steuern zu sparen? Oder gibt es andere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die ich nutzen könnte?
Ich freue mich sehr auf Ihre fachkundige Beratung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Fuchs
Sehr geehrte Frau Fuchs,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Versteuerung Ihrer Abfindung. In der Tat gibt es Freibeträge, die bei der Versteuerung einer Abfindung berücksichtigt werden können. Der wichtigste Freibetrag ist der so genannte Fünftelungsregelung. Diese besagt, dass nur ein Fünftel der Abfindung steuerlich relevant ist. Dadurch werden Sie steuerlich entlastet, da die steuerliche Belastung aufgrund des niedrigeren zu versteuernden Betrags geringer ausfällt.
In Ihrem Fall mit einer Abfindung von 30.000 Euro und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.500 Euro könnte die Fünftelungsregelung Ihnen dabei helfen, Steuern zu sparen. Für die Berechnung der genauen Steuerlast sollten jedoch alle individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Werbungskosten, Sonderausgaben usw. berücksichtigt werden.
Bei der Versteuerung von Abfindungen gilt grundsätzlich die Steuerklasse VI. Diese Steuerklasse ist in der Regel mit dem höchsten Steuersatz verbunden. Um Ihre Steuerlast zu optimieren, könnten Sie beispielsweise prüfen, ob es sinnvoll ist, Teile der Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Hierdurch könnten Sie Steuern sparen, da Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge steuerlich begünstigt sind.
Darüber hinaus gibt es weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die individuell auf Ihre Situation abgestimmt werden sollten. Hierbei ist eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater ratsam, um die bestmögliche Steuerersparnis zu erzielen und alle steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Ich stehe Ihnen gerne für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und helfe Ihnen dabei, Ihre Abfindung steueroptimiert zu versteuern. Bitte zögern Sie nicht, weitere Fragen zu stellen und ich freue mich darauf, Sie bei Ihrem Anliegen zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen,
Edith Hartmann Steuerberaterin

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