Wie kann ich meine Mieterhöhung anfechten?
Mai 17, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Friedhelm Krebs
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich dringend Hilfe benötige, um meine Mieterhöhung anzufechten. Ich bin Quentin Peters und lebe seit drei Jahren in meiner Mietwohnung in Berlin. Vor kurzem erhielt ich vom Vermieter die Ankündigung einer Mieterhöhung um 10%. Dies hat mich sehr überrascht und ich fühle mich ungerecht behandelt.
Meine monatliche Miete beträgt bereits einen großen Teil meines Einkommens und eine weitere Erhöhung würde meine finanzielle Situation erheblich belasten. Ich habe überprüft, ob die geforderte Mieterhöhung rechtens ist und bin zu dem Schluss gekommen, dass sie möglicherweise nicht gerechtfertigt ist.
Ich habe meinen Vermieter um eine Begründung für die Mieterhöhung gebeten, jedoch hat er mir nur allgemeine Informationen gegeben, die für mich nicht nachvollziehbar sind. Aufgrund meiner begrenzten Kenntnisse im Mietrecht bin ich unsicher, wie ich nun weiter vorgehen soll.
Daher meine Frage an Sie: Wie kann ich die Mieterhöhung rechtlich überprüfen und gegebenenfalls anfechten? Welche Schritte muss ich einleiten, um meine Rechte als Mieter zu wahren? Gibt es mögliche Alternativen zur Mieterhöhung, die ich in Betracht ziehen sollte?
Ich bin für jede Unterstützung dankbar und hoffe, dass Sie mir helfen können, eine Lösung für mein Problem zu finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Quentin Peters
Sehr geehrter Herr Peters,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewandt haben. Es ist verständlich, dass Sie sich von der angekündigten Mieterhöhung überrumpelt fühlen und nach rechtlichen Möglichkeiten suchen, um dagegen vorzugehen.
Um die Mieterhöhung rechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzufechten, gibt es mehrere Schritte, die Sie einleiten können. Zunächst sollten Sie prüfen, ob die Mieterhöhung formell korrekt angekündigt wurde. Ihr Vermieter muss Ihnen die Erhöhung schriftlich mit einer Begründung mitteilen und dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen einhalten.
Des Weiteren sollten Sie prüfen, ob die Mieterhöhung auch inhaltlich gerechtfertigt ist. Ihr Vermieter darf die Miete nur in einer angemessenen Höhe erhöhen und muss dabei die Kriterien des § 558 BGB beachten. Dazu gehören unter anderem die ortsübliche Vergleichsmiete, die Kappungsgrenze und die Wohnwertverbesserungen.
Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung haben, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Mieterhöhungsschreibens Widerspruch einlegen. In diesem Fall empfehle ich Ihnen, sich anwaltliche Unterstützung zu suchen, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten.
Es gibt auch Alternativen zur Mieterhöhung, die Sie in Betracht ziehen können. Zum Beispiel können Sie mit Ihrem Vermieter über eine Vereinbarung zur Modernisierung oder energetischen Sanierung der Wohnung verhandeln, die zu einer Mieterhöhung führen könnte. Sie können jedoch auch versuchen, eine günstigere Wohnung zu finden oder über eine Untervermietung nachzudenken, um Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren.
In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Mieter wahren und sich nicht scheuen, gegen ungerechtfertigte Mieterhöhungen vorzugehen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in diesem Prozess zu unterstützen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Krebs, Rechtsanwalt

... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?