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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Kann ich gegen unerlaubte Werbeanrufe rechtlich vorgehen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Zivilrecht,

ich habe in letzter Zeit vermehrt unerwünschte Werbeanrufe erhalten und frage mich, ob ich dagegen rechtlich vorgehen kann. Die Anrufe kommen meist zu den unpassendsten Zeiten und stören meine Privatsphäre erheblich. Diese Anrufe sind nicht nur lästig, sondern auch belästigend.

Ich habe bereits versucht, die Anrufer höflich darum zu bitten, mich von ihren Anruflisten zu streichen, jedoch ohne Erfolg. Auch das Eintragen in die Robinsonliste hat keine Verbesserung gebracht. Ich fühle mich machtlos gegenüber den unaufgeforderten Werbeanrufen und frage mich, ob es rechtliche Schritte gibt, die ich ergreifen kann.

Gibt es Gesetze, die mich vor unerlaubten Werbeanrufen schützen? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um gegen diese Belästigungen vorzugehen? Kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen oder Unterlassungsansprüche durchsetzen? Ich würde gerne wissen, welche Schritte ich unternehmen kann, um mich wirksam gegen unerwünschte Werbeanrufe zu wehren.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Hemminger

Simon Büchner

Sehr geehrter Herr Hemminger,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich unerwünschter Werbeanrufe und Ihre Frage, ob Sie rechtlich dagegen vorgehen können. Unerwünschte Werbeanrufe können tatsächlich eine erhebliche Belästigung darstellen und in vielen Ländern gibt es Gesetze, die Verbraucher vor solchen Anrufen schützen sollen. In Deutschland ist hierbei insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) relevant.

Gemäß § 7 UWG sind unzumutbare Belästigungen, wie beispielsweise unerwünschte Werbeanrufe, verboten. Unternehmen dürfen Verbraucher nur dann unaufgefordert kontaktieren, wenn sie hierzu eine ausdrückliche Einwilligung erhalten haben. Wenn Sie also keine ausdrückliche Einwilligung zur Kontaktaufnahme gegeben haben, können Sie rechtlich gegen die unerwünschten Anrufe vorgehen.

Um gegen unerwünschte Werbeanrufe vorzugehen, können Sie verschiedene Schritte unternehmen. Zunächst sollten Sie den Anrufer höflich, aber bestimmt auffordern, Sie von der Anrufliste zu streichen. Sollte dies keine Wirkung zeigen, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung und Regulierung des Telekommunikationsmarktes zuständig und kann gegen Unternehmen vorgehen, die unerlaubte Werbeanrufe tätigen.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, um sich gegen unerwünschte Werbeanrufe zu wehren. Sie können beispielsweise einen Anwalt für Zivilrecht beauftragen, der für Sie Unterlassungsansprüche gegen die Anrufer geltend macht. Darüber hinaus können Sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Sie aufgrund der unerwünschten Anrufe einen finanziellen oder immateriellen Schaden erlitten haben.

Insgesamt stehen Ihnen also verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um sich gegen unerwünschte Werbeanrufe zu wehren. Ich empfehle Ihnen, sich an einen Anwalt für Zivilrecht zu wenden, der Ihre Situation genauer prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen kann.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Simon Büchner

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Simon Büchner