Ist ein Handschlag als Vertragsschluss ausreichend?
August 28, 2022 | 45,00 EUR | beantwortet von Gertrud Knorr
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Piotr Endres und habe eine Frage zum Thema Vertragsrecht. Vor kurzem habe ich mich mit einem potenziellen Geschäftspartner getroffen, um über eine gemeinsame Zusammenarbeit zu sprechen. Am Ende unseres Treffens haben wir uns auf die Bedingungen unseres zukünftigen Geschäfts geeinigt und als Zeichen der Einigung haben wir uns die Hände geschüttelt.
Nun frage ich mich, ob dieser Handschlag als ausreichender Vertragsschluss angesehen werden kann. Ich mache mir Sorgen, dass es zu Missverständnissen kommen könnte, da wir nichts Schriftliches festgehalten haben. Kann ein Handschlag rechtlich bindend sein? Oder sollte ich besser einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, um sicherzugehen, dass alle Bedingungen klar und eindeutig festgehalten sind?
Ich würde gerne wissen, ob ich in dieser Situation auf der sicheren Seite bin oder ob ich weitere Schritte unternehmen sollte, um meine Interessen zu schützen. Können Sie mir mögliche Lösungen für diese Situation aufzeigen und mir empfehlen, wie ich am besten vorgehen sollte, um rechtlich abgesichert zu sein?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Piotr Endres
Sehr geehrter Herr Endres,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vertragsrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob ein Handschlag als ausreichender Vertragsschluss angesehen werden kann und ob es sinnvoll ist, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Grundsätzlich ist ein Vertrag auch mündlich gültig und bindend, solange die wesentlichen Vertragsbestandteile (wie z.B. Leistung, Gegenleistung, Vertragsparteien) klar und eindeutig vereinbart sind. Ein Handschlag kann daher durchaus als Abschluss eines mündlichen Vertrags angesehen werden, sofern beide Parteien einig sind und die Absicht haben, rechtlich verbindliche Vereinbarungen zu treffen.
Allerdings birgt ein mündlicher Vertrag auch gewisse Risiken, da es im Nachhinein zu Streitigkeiten über den genauen Inhalt der Vereinbarung kommen kann. Ein schriftlicher Vertrag bietet hier mehr Sicherheit, da alle Bedingungen schriftlich festgehalten und somit klar und eindeutig dokumentiert werden können. Dadurch können Missverständnisse vermieden und Streitigkeiten vorgebeugt werden.
In Ihrer Situation wäre es daher ratsam, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, der alle vereinbarten Bedingungen und Konditionen umfassend festhält. Dies dient nicht nur Ihrer eigenen Absicherung, sondern auch dem Schutz Ihres Geschäftspartners. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag kann mögliche Konflikte von vornherein vermeiden und die Zusammenarbeit auf eine solide rechtliche Grundlage stellen.
Gerne stehe ich Ihnen bei der Erstellung eines schriftlichen Vertrags zur Seite und unterstütze Sie dabei, alle relevanten Aspekte und Details zu berücksichtigen. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihre individuelle Situation zu besprechen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Gertrud Knorr
Rechtsanwältin

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