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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht

Darf ich bei einer roten Ampel rechts abbiegen?

Liebes Rechtsanwalts-Team,

ich habe eine Frage zum Thema Verkehrsrecht, die mich schon länger beschäftigt. Mein Name ist Jenny Büchner und ich bin regelmäßig mit dem Auto unterwegs. Vor kurzem stand ich an einer roten Ampel und wollte nach rechts abbiegen. Da kein Fußgängerüberweg oder Radweg vorhanden war, dachte ich, dass ich trotz der roten Ampel nach rechts abbiegen darf. Allerdings wurde ich von einem anderen Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen, dass das nicht erlaubt sei.

Ich bin jetzt verunsichert, ob ich bei einer roten Ampel generell nicht nach rechts abbiegen darf oder ob es Ausnahmen gibt. Was sagt das Verkehrsrecht dazu? Ich möchte natürlich keine Verkehrsregeln brechen und mich an die Vorschriften halten, aber ich würde gerne Klarheit darüber haben, ob ich bei einer roten Ampel rechts abbiegen darf oder nicht.

Vielleicht könnten Sie mir auch mögliche Konsequenzen aufzeigen, falls ich tatsächlich gegen die Regeln verstoßen habe. Gibt es eventuell bestimmte Situationen, in denen es erlaubt ist, trotz roter Ampel nach rechts abzubiegen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten und mir gegebenenfalls Tipps geben, wie ich in Zukunft richtig handeln sollte.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jenny Büchner

Ben Bergmann

Sehr geehrte Frau Büchner,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Verkehrsrecht. Es ist wichtig, dass Sie sich über die Verkehrsregeln und -vorschriften informieren, um mögliche Verstöße zu vermeiden. Gerne beantworte ich Ihre Frage ausführlich und hoffe, Ihnen damit Klarheit verschaffen zu können.

Grundsätzlich gilt, dass bei einer roten Ampel ein Abbiegen nach rechts in Deutschland nicht erlaubt ist. Eine rote Ampel bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung oder Einmündung anhalten müssen und nicht weiterfahren dürfen. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und soll Unfälle verhindern.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen das Rechtsabbiegen bei einer roten Ampel erlaubt ist. Zum Beispiel gibt es an manchen Ampeln spezielle grüne Pfeile, die das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel erlauben. Wenn ein solcher grüner Pfeil vorhanden ist, dürfen Sie nach rechts abbiegen, auch wenn die Ampel rot zeigt. Andernfalls ist das Rechtsabbiegen bei roter Ampel grundsätzlich verboten.

Falls Sie gegen das Verbot des Rechtsabbiegens bei roter Ampel verstoßen, kann dies Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu zählen in der Regel ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und möglicherweise auch ein Fahrverbot. Es ist daher wichtig, die Verkehrsregeln zu beachten, um solche Strafen zu vermeiden.

Um in Zukunft richtig zu handeln, sollten Sie darauf achten, die Verkehrsschilder und Ampeln aufmerksam zu beobachten und sich an die geltenden Regeln zu halten. Falls Sie unsicher sind, ob Sie bei einer roten Ampel nach rechts abbiegen dürfen, ist es ratsam, lieber zu warten, bis die Ampel grün zeigt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Interesse am Thema Verkehrsrecht.

Mit freundlichen Grüßen,

Ben Bergmann
Rechtsanwalt

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