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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vereinsrecht

Darf ein Verein Mitgliedsbeiträge festlegen und diese erhöhen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Vereinsrecht,

ich bin Leon Krausmüller und Vorsitzender eines kleinen örtlichen Sportvereins. In unserer letzten Vorstandssitzung wurde die Diskussion über die Höhe der Mitgliedsbeiträge geführt. Einige Vorstandsmitglieder sind der Meinung, dass eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge notwendig ist, um die laufenden Kosten des Vereins zu decken und langfristig die finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Derzeit haben wir im Verein einen Beschluss aus dem Jahr 2017, in dem die Höhe der Mitgliedsbeiträge festgelegt wurde. Nun stellt sich die Frage, ob wir als Verein überhaupt das Recht haben, die Mitgliedsbeiträge festzulegen und diese zu erhöhen. Ich mache mir Sorgen, dass es zu Unstimmigkeiten innerhalb des Vereins kommen könnte, wenn wir die Mitgliedsbeiträge erhöhen, obwohl dies rechtlich nicht zulässig ist.

Können Sie mir bitte näher erläutern, ob ein Verein das Recht hat, Mitgliedsbeiträge festzulegen und diese zu erhöhen? Gibt es gesetzliche Regelungen oder Vorgaben, die wir als Verein beachten müssen? Welche Möglichkeiten haben wir, um eine mögliche Erhöhung der Mitgliedsbeiträge rechtlich abzusichern und mögliche Konflikte zu vermeiden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Leon Krausmüller

Otto Krebs

Sehr geehrter Herr Krausmüller,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Festlegung und Erhöhung von Mitgliedsbeiträgen in Ihrem Sportverein. Als Rechtsanwalt für Vereinsrecht kann ich Ihnen hierzu ausführliche Informationen geben.

Grundsätzlich hat ein Verein das Recht, die Höhe der Mitgliedsbeiträge festzulegen und diese auch zu erhöhen. Dieses Recht ergibt sich aus dem Vereinsrecht, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Gemäß § 32 BGB kann ein Verein in seiner Satzung Regelungen über die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und deren Höhe treffen. Somit ist es vollkommen rechtens, dass Ihr Verein die Mitgliedsbeiträge festlegt und gegebenenfalls erhöht.

Allerdings ist es wichtig, dass die Festlegung und Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß und transparent erfolgen. Insbesondere sollten Sie darauf achten, dass entsprechende Regelungen in der Vereinssatzung festgehalten sind. In der Satzung sollten klare Vorgaben zur Festlegung der Mitgliedsbeiträge enthalten sein, z.B. wer über die Höhe der Beiträge entscheidet und wie eine mögliche Erhöhung beschlossen werden kann.

Zudem ist es ratsam, die Mitglieder frühzeitig über eine geplante Erhöhung der Mitgliedsbeiträge zu informieren und sie in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Eventuelle Bedenken oder Widerstände können so frühzeitig angesprochen und geklärt werden.

Um eine mögliche Erhöhung der Mitgliedsbeiträge rechtlich abzusichern und mögliche Konflikte zu vermeiden, empfehle ich Ihnen, einen Beschluss des Vereinsvorstands oder der Mitgliederversammlung zu fassen. In diesem Beschluss sollten die Gründe für die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge dargelegt und die neuen Beiträge konkret festgelegt werden. Dieser Beschluss sollte dann schriftlich dokumentiert und den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden.

Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten oder Konflikten innerhalb des Vereins kommen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie rechtlich zu beraten und zu unterstützen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Otto Krebs
Rechtsanwalt für Vereinsrecht

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Otto Krebs