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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Urheberrecht

Darf ich Bilder von Prominenten in meinem Blog verwenden?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich betreibe einen Blog, in dem ich über aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Lifestyle und Prominenz berichte. Um meine Beiträge optisch ansprechend zu gestalten, würde ich gerne Bilder von Prominenten verwenden. Allerdings habe ich Bedenken, ob dies rechtlich erlaubt ist und ob ich möglicherweise Urheberrechtsverletzungen begehe.

Derzeit nutze ich Bilder von Prominenten, die ich über Google-Suche oder Social Media Plattformen wie Instagram finde. Ich veröffentliche die Bilder in meinen Beiträgen, ohne die Erlaubnis der jeweiligen Urheber einzuholen. Nun frage ich mich, ob ich damit gegen das Urheberrecht verstoße und ob ich damit rechtliche Konsequenzen riskiere.

Meine Sorge ist, dass ich abgemahnt oder sogar verklagt werden könnte, wenn die Urheber der Bilder meine Verwendung ohne Erlaubnis bemerken. Gleichzeitig möchte ich meine Beiträge weiterhin mit ansprechendem Bildmaterial gestalten und die Interaktion mit meinen Lesern durch visuelle Elemente fördern.

Könnten Sie mir bitte rechtlich fundierte Informationen dazu geben, ob und unter welchen Bedingungen ich Bilder von Prominenten in meinem Blog verwenden darf? Gibt es Möglichkeiten, Bilder rechtssicher zu nutzen, ohne Urheberrechtsverletzungen zu begehen? Ich möchte gerne sicherstellen, dass ich meinen Blog weiterhin professionell betreiben kann, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Lindenberg

Chloé Tressel

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verwendung von Bildern von Prominenten auf Ihrem Blog im Zusammenhang mit dem Urheberrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über mögliche rechtliche Konsequenzen machen, wenn Sie Bilder ohne Erlaubnis der Urheber verwenden. Ich werde Ihnen im Folgenden ausführliche Informationen zu diesem Thema geben.

Grundsätzlich unterliegen alle Bilder dem Urheberrecht, das heißt, dass die Urheber das alleinige Recht haben, darüber zu entscheiden, wie ihre Werke verwendet werden. Das gilt auch für Bilder von Prominenten, die von Fotografen oder anderen Urhebern erstellt wurden. Wenn Sie diese Bilder ohne Erlaubnis der Urheber verwenden, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung.

In Ihrem Fall, wenn Sie Bilder von Prominenten über Google-Suche oder Social Media Plattformen wie Instagram finden, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie diese Bilder ohne Erlaubnis verwenden dürfen. Auch in diesen Fällen müssen Sie die Zustimmung der Urheber einholen, bevor Sie die Bilder auf Ihrem Blog veröffentlichen. Andernfalls riskieren Sie rechtliche Konsequenzen, wie Abmahnungen oder Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, um Bilder rechtssicher zu nutzen, ohne Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Eine Möglichkeit ist die Nutzung von lizenzfreien Bildern, die Sie beispielsweise auf speziellen Plattformen wie Shutterstock oder Adobe Stock erwerben können. Dort haben Sie die Gewissheit, dass Sie die Bilder rechtmäßig verwenden dürfen, nachdem Sie eine Lizenz erworben haben.

Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von Bildern unter der Creative Commons Lizenz, die es Künstlern erlaubt, ihre Werke unter bestimmten Bedingungen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Allerdings müssen Sie auch hier die Bedingungen der jeweiligen Lizenz beachten, um sicherzustellen, dass Sie die Bilder ordnungsgemäß verwenden.

In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich vor der Verwendung von Bildern auf Ihrem Blog immer die Erlaubnis der Urheber einzuholen oder auf rechtmäßig erworbene Bilder zurückzugreifen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie keine Urheberrechtsverletzungen begehen und rechtliche Risiken vermeiden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Chloé Tressel

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Chloé Tressel