Ab wann spricht man von Raub und welche Strafen sind dafür vorgesehen?
Juli 20, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Uwe Riedmüller
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich in eine Situation geraten bin, die mich sehr verunsichert. Mein Name ist Rolf Köhler und vor kurzem wurde ich in einen Vorfall verwickelt, bei dem mir vorgeworfen wird, Raub begangen zu haben. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ab wann genau von Raub die Rede ist und welche Strafen dafür vorgesehen sind.
Die Ausgangssituation war folgende: Ich war in einem Supermarkt und habe mir einige Lebensmittel eingekauft. Als ich an der Kasse bezahlen wollte, habe ich bemerkt, dass ich mein Portemonnaie zuhause vergessen hatte. Ich hatte jedoch kein Bargeld bei mir und konnte die Rechnung nicht begleichen. In meiner Verzweiflung habe ich dann die Lebensmittel in meinen Rucksack gesteckt und den Supermarkt verlassen, ohne zu zahlen.
Jetzt wird mir vorgeworfen, Raub begangen zu haben, da ich die Lebensmittel ohne Bezahlung mitgenommen habe. Ich mache mir große Sorgen, welche Strafen mir drohen und ob ich mich strafbar gemacht habe. Ich bin mir nicht sicher, ob mein Verhalten tatsächlich als Raub angesehen wird oder ob es sich um einen anderen Straftatbestand handelt.
Können Sie mir bitte erklären, ab wann genau von Raub gesprochen wird und welche Strafen dafür vorgesehen sind? Gibt es mögliche Lösungen oder Verteidigungsstrategien, die ich in diesem Fall in Betracht ziehen sollte?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Köhler
Sehr geehrter Herr Köhler,
ich verstehe Ihre Verunsicherung in dieser Situation und möchte Ihnen gerne weiterhelfen. Zunächst einmal möchte ich Ihnen erklären, ab wann genau von Raub gesprochen wird und welche Strafen dafür vorgesehen sind.
Raub ist nach § 249 StGB definiert als die Wegnahme fremder beweglicher Sachen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt in einem Raubüberfall. In Ihrem Fall haben Sie die Lebensmittel ohne zu zahlen mitgenommen, jedoch haben Sie keine Gewalt angewendet oder mit Gewalt gedroht. Daher handelt es sich in Ihrem Fall nicht um Raub, sondern um den Straftatbestand des Diebstahls nach § 242 StGB.
Die Strafe für Diebstahl kann je nach Höhe des entstandenen Schadens und den individuellen Umständen des Falls variieren. In Ihrem Fall, wo es sich um Lebensmittel handelt, könnte die Strafe eher mild ausfallen. Mögliche Strafen reichen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
In Bezug auf mögliche Lösungen oder Verteidigungsstrategien in Ihrem Fall, rate ich Ihnen dazu, sich umgehend an einen Rechtsanwalt zu wenden. Ein Anwalt kann Sie in diesem Fall rechtlich beraten und Sie bei der Verteidigung vor Gericht unterstützen. Möglicherweise könnte eine außergerichtliche Einigung mit dem Supermarkt oder eine Entschuldigung und Rückzahlung des entstandenen Schadens in Betracht gezogen werden.
Es ist wichtig, dass Sie keine Aussagen machen, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben, um Ihre Rechte zu schützen. Eine juristische Beratung kann Ihnen helfen, die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Ihren Fall zu entwickeln.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Riedmüller

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