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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Darf ich mein geerbtes Haus ohne Zustimmung der Erben verkaufen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Laura Kuhn und habe kürzlich ein Haus geerbt, das ich eigentlich gerne verkaufen würde. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich das Haus ohne die Zustimmung der anderen Erben verkaufen darf.

Die Ausgangssituation ist folgende: Mein Vater ist vor einigen Monaten verstorben und hat mir das Haus als Alleinerbin hinterlassen. Es gibt jedoch noch weitere Erben, nämlich meine Geschwister, die ebenfalls im Testament erwähnt sind.

Der Ist-Zustand ist, dass das Haus leer steht und Kosten für Instandhaltung und Steuern anfallen. Da ich selbst nicht in dem Haus leben möchte und auch nicht die finanziellen Mittel habe, um die laufenden Kosten zu tragen, wäre ein Verkauf die beste Option für mich.

Meine Sorge ist, dass meine Geschwister der Verkaufsabsicht nicht zustimmen würden und es dadurch zu Streitigkeiten kommen könnte. Ich möchte jedoch nicht gegen das Gesetz verstoßen und rechtliche Konsequenzen riskieren.

Meine Frage an Sie als Rechtsanwalt ist daher: Darf ich mein geerbtes Haus ohne Zustimmung der Erben verkaufen? Gibt es mögliche Lösungen, um einen Verkauf auch ohne Zustimmung der Erben durchführen zu können? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine rechtliche Einschätzung und mögliche Handlungsempfehlungen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Laura Kuhn

Nina Koch

Sehr geehrte Frau Kuhn,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Verkaufs Ihres geerbten Hauses ohne die Zustimmung der anderen Erben. Zunächst mein herzliches Beileid zum Verlust Ihres Vaters. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser Situation Gedanken machen und für Klarheit sorgen möchten.

In der von Ihnen geschilderten Situation haben Sie als Alleinerbin grundsätzlich das Recht, das geerbte Haus zu verkaufen, ohne die Zustimmung der anderen Erben einholen zu müssen. Als Alleinerbin sind Sie berechtigt, über das geerbte Vermögen zu verfügen und somit auch den Verkauf des Hauses eigenständig zu entscheiden. Ihre Geschwister haben in diesem Fall kein Mitspracherecht oder Vetorecht bezüglich des Verkaufs.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die anderen Erben trotzdem einen Anspruch auf ihren Erbteil haben. Das bedeutet, dass sie einen Teil des Verkaufserlöses als Auszahlung ihres Erbteils beanspruchen können. Es wäre also ratsam, vor dem Verkauf des Hauses die Erbauseinandersetzung mit Ihren Geschwistern zu klären, um mögliche Konflikte oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Eine Möglichkeit, den Verkauf ohne Zustimmung der Erben durchzuführen, wäre eine Einigung über den Verkaufserlös zu erzielen. Sie könnten beispielsweise Ihren Geschwistern einen angemessenen Ausgleich anbieten, um ihre Zustimmung zum Verkauf zu erhalten. Eine andere Option wäre, einen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen, um eine rechtssichere Lösung zu finden und die Erbauseinandersetzung zu regeln.

Es ist empfehlenswert, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Risiken oder Fallstricke zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt kann Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten als Alleinerbin informieren und Ihnen bei der Abwicklung des Verkaufsprozesses unterstützen.

Ich hoffe, meine Ausführungen konnten Ihnen weiterhelfen und Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrer Frage geben. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Nina Koch, Rechtsanwältin

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