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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Darf ich in meiner Eigentumswohnung Airbnb anbieten?

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich heiße Marie Brandes und bin Eigentümerin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. In der Vergangenheit habe ich immer wieder überlegt, meine Wohnung auf Airbnb anzubieten, um so zusätzliches Einkommen zu generieren. Allerdings habe ich Bedenken, ob ich als Wohnungseigentümerin überhaupt das Recht dazu habe, meine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten.

Zur Hintergrundinformation: In meiner Teilungserklärung ist keine ausdrückliche Regelung bezüglich der Vermietung meiner Wohnung auf Airbnb enthalten. Allerdings habe ich von anderen Eigentümern im Haus gehört, dass sie Bedenken haben, wenn in der Nachbarschaft regelmäßig wechselnde Gäste untergebracht sind. Ich möchte natürlich keine Probleme mit meinen Nachbarn oder dem Verwalter des Hauses bekommen.

Meine Sorgen sind daher, dass ich gegen die Regeln der Eigentümergemeinschaft verstoßen könnte, wenn ich meine Wohnung auf Airbnb anbiete. Ich möchte aber auch nicht auf die zusätzlichen Einnahmen verzichten, die mir die Vermietung meiner Wohnung ermöglichen würde.

Meine Frage an Sie als Rechtsanwälte lautet daher: Darf ich in meiner Eigentumswohnung Airbnb anbieten, auch wenn dies in der Teilungserklärung nicht ausdrücklich geregelt ist? Gibt es mögliche Lösungen, wie ich meine Wohnung legal auf Airbnb anbieten kann, ohne gegen die Regeln der Eigentümergemeinschaft zu verstoßen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Marie Brandes

Piotr Gehrmann

Sehr geehrte Frau Brandes,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Vermietung Ihrer Eigentumswohnung auf Airbnb. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob dies rechtlich zulässig ist und ob Sie möglicherweise gegen die Regeln der Eigentümergemeinschaft verstoßen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, dass die Vermietung Ihrer Wohnung auf Airbnb grundsätzlich nicht verboten ist, solange dies nicht ausdrücklich in Ihrer Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung des Hauses untersagt ist. Da Sie erwähnt haben, dass in Ihrer Teilungserklärung keine spezifische Regelung bezüglich der Vermietung auf Airbnb enthalten ist, haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihre Wohnung auf dieser Plattform anzubieten.

Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass auch wenn keine explizite Regelung vorliegt, die Vermietung auf Airbnb dennoch gewisse Auswirkungen auf Ihre Nachbarn und die Gemeinschaft haben kann. Es ist daher ratsam, das Thema mit den anderen Eigentümern zu besprechen und mögliche Bedenken oder Einschränkungen im Voraus zu klären.

In Bezug auf mögliche Lösungen, um Ihre Wohnung legal auf Airbnb anzubieten, ohne gegen die Regeln der Eigentümergemeinschaft zu verstoßen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Option wäre beispielsweise, vorab eine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft einzuholen, um sicherzustellen, dass keine Konflikte entstehen. Sie könnten auch in Erwägung ziehen, klare Regeln und Richtlinien für die Vermietung aufzustellen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Es ist jedoch ratsam, sich in dieser Angelegenheit von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Vermietung auf Airbnb im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Regelungen steht. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümerin zu klären und mögliche Risiken oder Konflikte zu vermeiden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Fragen haben. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Vermietung Ihrer Wohnung auf Airbnb.

Mit freundlichen Grüßen,

Piotr Gehrmann

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Piotr Gehrmann