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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Darf ich als Mieter Haustiere in meiner Wohnung halten, obwohl es im Mietvertrag verboten ist?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich meines Mietverhältnisses. Mein Name ist Jan Busse und ich bin Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. In meinem Mietvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass die Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht gestattet ist.

Nun habe ich aber schon seit längerer Zeit den Wunsch, mir einen Hund anzuschaffen, da ich der festen Überzeugung bin, dass ein Haustier mein Leben bereichern und mir Freude bringen würde. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich als Mieter das Recht habe, gegen das im Mietvertrag festgelegte Haustierverbot zu verstoßen.

Derzeit bin ich in einer Zwickmühle, da ich einerseits die Vertragsbedingungen einhalten möchte, andererseits aber auch nicht auf die Gesellschaft eines Haustieres verzichten möchte. Daher möchte ich von Ihnen erfahren, ob es rechtlich möglich ist, Haustiere in meiner Wohnung zu halten, obwohl es im Mietvertrag ausdrücklich verboten ist. Gibt es eventuell Ausnahmen oder rechtliche Möglichkeiten, dieses Verbot zu umgehen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen könnten. Ich freue mich auf Ihre fachkundige Beratung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan Busse

Gerda Dietrich

Sehr geehrter Herr Busse,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Mietverhältnisses und des Wunsches, ein Haustier in Ihrer Wohnung zu halten, obwohl dies im Mietvertrag ausdrücklich verboten ist. Diese Situation kann tatsächlich zu einer rechtlichen Zwickmühle führen, da in einem Mietvertrag vereinbarte Regelungen grundsätzlich bindend sind.

In Ihrem Fall ist es wichtig zu beachten, dass das Verbot der Haustierhaltung im Mietvertrag eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen als Mieter und dem Vermieter darstellt. Wenn Sie gegen diese vertragliche Vereinbarung verstoßen, könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise einer Abmahnung oder sogar einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter.

Es gibt jedoch auch bestimmte Ausnahmen oder Möglichkeiten, dieses Verbot zu umgehen. Zum einen könnten Sie versuchen, mit Ihrem Vermieter eine Änderung des Mietvertrags zu vereinbaren, in der die Haustierhaltung ausdrücklich erlaubt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass Ihr Vermieter dazu bereit ist und einer solchen Änderung zustimmt.

Eine weitere Möglichkeit wäre, sich auf das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes zu berufen. Dieses Grundrecht könnte unter Umständen dazu führen, dass das Haustierverbot im Mietvertrag unwirksam ist, wenn die Haustierhaltung für Sie von besonderer Bedeutung ist, um Ihr Leben zu bereichern und Ihre Lebensqualität zu steigern. In einem solchen Fall müsste jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob die Einschränkung des Haustierverbots gerechtfertigt ist.

Es ist ratsam, in dieser Angelegenheit zunächst das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen und mögliche Lösungswege zu erörtern. Sollte keine Einigung erzielt werden können, wäre es empfehlenswert, sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Mietrecht einzuholen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten in dieser Situation genau zu prüfen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Viel Erfolg bei der Klärung dieser Angelegenheit und alles Gute für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerda Dietrich, Rechtsanwältin

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