Kann ich Schadensersatz fordern, wenn die gebuchte Kreuzfahrt abgesagt wird?
Februar 24, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Alwin Hohenwarter
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,
ich heiße Marie Mühlberg und habe eine Frage bezüglich einer Situation, die mich sehr verunsichert. Vor einiger Zeit habe ich eine Kreuzfahrt gebucht, auf die ich mich schon lange gefreut habe. Nun habe ich jedoch erfahren, dass die Kreuzfahrt abgesagt wurde, aufgrund unvorhergesehener Umstände.
Ich bin sehr enttäuscht über diese Nachricht, da ich mich schon lange auf diese Reise gefreut habe und auch schon einige Vorbereitungen getroffen habe. Ich frage mich nun, ob ich in dieser Situation Schadensersatz fordern kann, da ich durch die Absage der Kreuzfahrt Zeit, Planungsaufwand und eventuell auch Geld verloren habe.
Mir ist bewusst, dass es in solchen Fällen oft schwierig ist, Schadensersatz zu fordern, da die Reiseveranstalter meist in ihren AGBs Regelungen zu Stornierungen und Änderungen haben. Dennoch würde ich gerne wissen, ob es in meinem Fall Möglichkeiten gibt, Schadensersatz zu erhalten oder ob ich einfach mit der Situation zufrieden geben muss.
Ich mache mir Sorgen, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe und meine Urlaubspläne komplett ins Wasser fallen. Deshalb wäre es sehr hilfreich, wenn Sie mir eine Einschätzung dazu geben könnten, welche rechtlichen Schritte ich in dieser Situation unternehmen kann und ob ich Chancen auf Schadensersatz habe.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Marie Mühlberg
Sehr geehrte Frau Mühlberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der abgesagten Kreuzfahrt und der Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern. Ich verstehe Ihre Enttäuschung und Unzufriedenheit über diese unvorhergesehene Situation und werde versuchen, Ihnen so ausführlich wie möglich zu erklären, welche rechtlichen Schritte Sie in dieser Situation unternehmen können.
Grundsätzlich ist es so, dass Reiseveranstalter in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) oft Regelungen zu Stornierungen und Änderungen haben, um sich vor unerwarteten Ereignissen abzusichern. In den meisten Fällen sind sie auch verpflichtet, im Falle einer Absage der Reise dem Kunden den bereits gezahlten Reisepreis zurückzuerstatten oder eine alternative Reise anzubieten. Es ist daher wichtig, dass Sie die AGBs des Reiseveranstalters genau durchlesen und prüfen, ob Ihnen in diesem Fall ein Anspruch auf Rückerstattung zusteht.
Wenn die Kreuzfahrt aufgrund unvorhergesehener Umstände abgesagt wurde, die nicht in der Verantwortung des Reiseveranstalters liegen (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, etc.), kann es schwierig sein, Schadensersatz zu fordern. In solchen Fällen liegt in der Regel ein Fall von höherer Gewalt vor, für den der Reiseveranstalter keine Haftung übernehmen muss.
Allerdings gibt es auch Ausnahmefälle, in denen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Wenn der Reiseveranstalter beispielsweise grob fahrlässig gehandelt hat und die Absage der Kreuzfahrt auf sein Verschulden zurückzuführen ist, könnten Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie alle Unterlagen und Kommunikation mit dem Reiseveranstalter sorgfältig aufbewahren, um Ihre Ansprüche zu belegen.
In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Reiserecht kann Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihnen bei der Kommunikation mit dem Reiseveranstalter helfen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Hohenwarter
Rechtsanwalt für Reiserecht

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