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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Wer haftet, wenn durch Baumwurzeln meines Nachbarn mein Grundstück beschädigt wird?

Sehr geehrter Herr/Frau Rechtsanwalt,

ich heiße Wanda Hirschfeld und wende mich an Sie mit einer Frage zum Nachbarschaftsrecht. Auf meinem Grundstück befindet sich ein großer Baum, dessen Wurzeln langsam aber sicher in Richtung meines Nachbarn wachsen. Leider habe ich festgestellt, dass die Baumwurzeln bereits begonnen haben, den Boden zu durchdringen und Schäden an der Grundstücksgrenze meines Nachbarn zu verursachen.

Ich mache mir Sorgen darüber, wer im Falle von weiteren Schäden durch die Baumwurzeln haften würde. Mein Nachbar hat bereits darauf hingewiesen, dass ich als Eigentümer des Baumes in der Verantwortung stehe und für die entstandenen Schäden aufkommen müsste. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dies tatsächlich der Fall ist und ob mein Nachbar ebenfalls eine Mitverantwortung trägt, da die Wurzeln von seinem Grundstück ausgehen.

Ich würde gerne von Ihnen erfahren, wie die gesetzliche Regelung in einem solchen Fall aussieht und wer im Endeffekt für die Schäden haftbar gemacht werden kann. Gibt es mögliche Lösungsansätze, um eine Eskalation zwischen mir und meinem Nachbarn zu vermeiden? Ich möchte gerne im Voraus klären, wie eine solche Situation rechtlich zu bewerten ist und welche Schritte ich gegebenenfalls unternehmen sollte, um die Angelegenheit zu klären.

Ich freue mich auf Ihre professionelle Einschätzung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Wanda Hirschfeld

Paul Heuser

Sehr geehrte Frau Hirschfeld,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nachbarschaftsrecht in Bezug auf die Baumwurzeln, die Schäden an der Grundstücksgrenze Ihres Nachbarn verursachen. Im Folgenden werde ich versuchen, Ihre Fragen so ausführlich wie möglich zu beantworten.

Grundsätzlich gilt im deutschen Nachbarschaftsrecht das Prinzip, dass jeder Eigentümer für die Schäden verantwortlich ist, die sein Grundstück verursacht. Das bedeutet, dass Sie als Eigentümer des Baumes in der Pflicht stehen, die Schäden zu beheben und Ihrem Nachbarn möglicherweise Schadensersatz zu leisten. Dies ergibt sich aus § 1004 BGB, der besagt, dass ein Grundstückseigentümer dafür Sorge tragen muss, dass sein Grundstück keine unberechtigten Einwirkungen auf das Nachbargrundstück ausübt.

Allerdings gibt es in Ihrem Fall einen besonderen Umstand zu berücksichtigen: Die Wurzeln des Baumes wachsen von Ihrem Grundstück aus in Richtung Ihres Nachbarn. Hier stellt sich die Frage, ob Ihr Nachbar ebenfalls eine Mitverantwortung trägt, da die Wurzeln von seinem Grundstück ausgehen und somit eine gemeinschaftliche Einwirkung vorliegt.

In solchen Fällen kann es ratsam sein, zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mögliche Maßnahmen könnten sein, dass Sie gemeinsam einen Gutachter beauftragen, um die genaue Ursache und den Umfang der Schäden festzustellen. Auf Basis dieses Gutachtens können Sie dann gemeinsam entscheiden, wie die Schäden behoben und die Kosten aufgeteilt werden sollen.

Sollte keine Einigung mit Ihrem Nachbarn erzielt werden können, bleibt Ihnen die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Hierbei sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht wenden, der Sie professionell beraten kann und gegebenenfalls Klage gegen Ihren Nachbarn erheben kann.

Abschließend möchte ich betonen, dass es in Fällen wie diesen immer ratsam ist, frühzeitig eine Einigung zu suchen, um eine Eskalation zwischen Nachbarn zu vermeiden und die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Paul Heuser
Rechtsanwalt

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