Darf mein Nachbar seine Garage direkt an meine Grundstücksgrenze bauen?
Dezember 7, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Oliver Ratzberg
Sehr geehrte Anwältin für Nachbarschaftsrecht,
ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich meines Nachbarn und seiner geplanten Baumaßnahme. Mein Nachbar, Herr Müller, beabsichtigt, eine Garage direkt an unsere Grundstücksgrenze zu bauen. Dies sorgt bei mir für Unbehagen und ich frage mich, ob dies überhaupt rechtlich zulässig ist.
Zur aktuellen Situation: Unser Grundstück und das Grundstück von Herrn Müller grenzen direkt aneinander. Bisher war die Grundstücksgrenze durch einen Zaun markiert, jedoch plant Herr Müller nun, diesen Zaun zu entfernen und stattdessen die Garage zu errichten. Ich mache mir Sorgen um die möglichen Auswirkungen auf mein Grundstück, wie beispielsweise Einschränkungen beim Zugang zu meinem eigenen Grundstück oder der Wertminderung meines Eigentums.
Meine Frage an Sie lautet daher: Darf Herr Müller seine Garage tatsächlich direkt an unsere Grundstücksgrenze bauen? Gibt es gesetzliche Bestimmungen oder Regelungen, die dies einschränken oder verbieten? Welche Möglichkeiten habe ich, um gegen dieses Vorhaben vorzugehen oder zumindest meine Interessen zu schützen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und juristische Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Laura Koch
Sehr geehrte Frau Koch,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der geplanten Baumaßnahme Ihres Nachbarn Herrn Müller. Als Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht kann ich Ihre Bedenken nachvollziehen und möchte Ihnen gerne mit ausführlichen Informationen und rechtlichen Hinweisen weiterhelfen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das Nachbarschaftsrecht in Deutschland grundsätzlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt wird. Hier finden sich zahlreiche Regelungen, die das Verhältnis zwischen Nachbarn regeln und auch den Bau von Gebäuden an Grundstücksgrenzen betreffen.
In Ihrem konkreten Fall, in dem Herr Müller eine Garage direkt an Ihre Grundstücksgrenze bauen möchte, sind vor allem die §§ 903, 905 und 906 BGB relevant. Gemäß § 903 BGB darf ein Eigentümer sein Grundstück grundsätzlich so nutzen, wie es ihm beliebt, solange er dabei die gesetzlichen Vorschriften und die Rechte anderer nicht verletzt.
Allerdings gibt es auch einige Einschränkungen, wenn es um den Bau von Gebäuden an Grundstücksgrenzen geht. So regelt § 905 BGB, dass Gebäude, die an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet werden, einen Mindestabstand einhalten müssen. Dieser Mindestabstand kann je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich geregelt sein, deshalb ist es wichtig, die jeweilige Landesbauordnung zu konsultieren.
Darüber hinaus ist in § 906 BGB das sogenannte "Abstandsflächenrecht" geregelt, welches sicherstellen soll, dass Nachbarn nicht in unzumutbarer Weise durch den Bau von Gebäuden beeinträchtigt werden. Hier werden unter anderem Regelungen zu Lichteinfall, Belüftung und Abstand zu Grundstücksgrenzen festgelegt.
Wenn Sie Bedenken haben, dass der geplante Garagenbau von Herrn Müller Ihre Rechte verletzt, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sie könnten zunächst das Gespräch mit Herrn Müller suchen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich an das örtliche Bauamt wenden und prüfen lassen, ob die Baumaßnahme den geltenden Vorschriften entspricht.
Im schlimmsten Fall könnten Sie auch rechtliche Schritte einleiten und sich anwaltliche Unterstützung suchen, um Ihre Interessen zu vertreten und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die den Bau stoppt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Viel Erfolg bei der Klärung dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Ratzberg

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