Gibt es eine Verjährungsfrist für Arzthaftungsansprüche?
August 25, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Thomas Eiserfelder
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich wende mich an Sie, da ich unsicher bin, ob es eine Verjährungsfrist für Arzthaftungsansprüche gibt. Vor etwa zwei Jahren habe ich mich einer Operation unterzogen, die leider zu Komplikationen geführt hat. Seitdem leide ich unter erheblichen gesundheitlichen Problemen, die mein tägliches Leben stark beeinträchtigen. Ich hatte bereits einige Gespräche mit meinem behandelnden Arzt, der mir jedoch keine zufriedenstellenden Antworten auf meine Fragen geben konnte.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise meine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verlieren könnte, wenn ich zu lange damit warte, rechtliche Schritte einzuleiten. Daher möchte ich gerne wissen, ob und wann Arzthaftungsansprüche verjähren und welche Schritte ich unternehmen sollte, um meine Rechte zu wahren.
Ich würde mich sehr über Ihre fachkundige Einschätzung zu diesem Thema freuen und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können, damit ich Klarheit über meine rechtliche Situation erhalte. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Elvira Ratzberg
Sehr geehrte Frau Ratzberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verjährungsfrist für Arzthaftungsansprüche. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, ob Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verlieren könnten, wenn Sie zu lange damit warten, rechtliche Schritte einzuleiten. Ich möchte Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen Informationen zu diesem wichtigen Thema geben.
Grundsätzlich gilt für Arzthaftungsansprüche eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Patient Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat. Das bedeutet, dass die Verjährung erst dann zu laufen beginnt, wenn Sie von den Komplikationen durch die Operation und den möglichen Behandlungsfehlern erfahren haben oder hätten erfahren müssen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist für Arzthaftungsansprüche auch dann zu laufen beginnt, wenn der behandelnde Arzt Sie nicht ausreichend über mögliche Fehler oder Komplikationen aufgeklärt hat. Das heißt, auch wenn Sie erst später von den möglichen Behandlungsfehlern erfahren haben, können Sie dennoch Ansprüche geltend machen, solange die drei Jahre nicht abgelaufen sind.
Um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Ansprüche geltend zu machen, empfehle ich Ihnen, zeitnah einen Rechtsanwalt für Medizinrecht zu konsultieren. Dieser kann Ihnen bei der rechtlichen Einschätzung Ihres Falls helfen, Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls Schritte zur Durchsetzung Ihrer Rechte einleiten.
Es ist wichtig, nicht zu lange zu warten, da die Verjährungsfrist von drei Jahren schnell verstreichen kann. Je früher Sie sich anwaltlicher Unterstützung suchen, desto besser können Ihre Chancen stehen, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre rechtliche Situation genauer zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Eiserfelder
Rechtsanwalt für Medizinrecht

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