Darf ein Arzt meine Behandlung ohne meine Einwilligung ändern?
April 4, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Thomas Eiserfelder
Sehr geehrter Herr Heinze,
ich wende mich an Sie mit einer Frage, die mich seit einiger Zeit beschäftigt und auf die ich bislang keine klare Antwort erhalten habe. Vor einigen Wochen habe ich mich aufgrund gesundheitlicher Beschwerden in ärztliche Behandlung begeben. Mein behandelnder Arzt hat mir eine bestimmte Therapie empfohlen und ich habe dieser zugestimmt, da ich seinem fachlichen Rat vertraue. Allerdings hat sich mein Gesundheitszustand in den letzten Tagen verschlechtert und mein Arzt hat mir mitgeteilt, dass er die Behandlung ändern möchte, ohne meine ausdrückliche Einwilligung einzuholen.
Dies hat mich sehr verunsichert, da ich bisher immer davon ausgegangen bin, dass eine Änderung der Behandlung nur mit meiner Zustimmung erfolgen darf. Ich mache mir Sorgen, dass eine ungewollte Änderung der Therapie negative Auswirkungen auf meinen Gesundheitszustand haben könnte. Darüber hinaus fühle ich mich in meinen Rechten als Patient nicht ausreichend geschützt.
Daher meine Frage an Sie als Medizinrechtsexperte: Darf ein Arzt meine Behandlung ohne meine Einwilligung ändern? Gibt es rechtliche Vorgaben oder Bestimmungen, die eine solche Vorgehensweise regeln? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Interessen als Patient gewahrt werden und dass ich in Entscheidungen über meine Behandlung mit einbezogen werde?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Heinze
Sehr geehrter Herr Heinze,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Vertrauen in meine Expertise im Bereich Medizinrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser Situation unsicher und besorgt fühlen, wenn Ihr Arzt ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung Änderungen an Ihrer Behandlung vornehmen möchte. Als Patient haben Sie bestimmte Rechte und es ist wichtig, dass diese gewahrt werden, um sicherzustellen, dass Ihre Gesundheit und Ihr Wohl im Mittelpunkt stehen.
Grundsätzlich gilt, dass ein Arzt eine Behandlung nur mit der Einwilligung des Patienten durchführen darf. Dies ist ein wichtiger Grundsatz im deutschen Medizinrecht und wird in § 630d BGB festgehalten. Die Einwilligung des Patienten ist erforderlich, damit der Arzt überhaupt mit der Behandlung beginnen oder Änderungen daran vornehmen kann. Wenn ein Arzt eine Behandlung ohne Einwilligung des Patienten durchführt, handelt es sich um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Patienten.
In Ihrem Fall, in dem Ihr Arzt eine Änderung der Behandlung ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung vorschlägt, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arzt suchen und Ihre Bedenken und Wünsche klar kommunizieren. Es ist wichtig, dass Sie als Patient in Entscheidungen über Ihre Behandlung einbezogen werden und Ihre Vorstellungen und Bedenken Gehör finden.
Sollte Ihr Arzt dennoch ohne Ihre Einwilligung Änderungen an der Behandlung vornehmen, können Sie sich an die zuständige Ärztekammer oder an einen Rechtsanwalt für Medizinrecht wenden. Es besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Rechte als Patient zu schützen und sicherzustellen, dass Sie in medizinische Entscheidungen angemessen einbezogen werden.
Es ist wichtig, dass Sie sich als Patient Ihrer Rechte bewusst sind und aktiv für deren Einhaltung einstehen. Ich empfehle Ihnen, das Gespräch mit Ihrem Arzt zu suchen und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen und Ihr Wohl als Patient geschützt werden.
Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhilft und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Eiserfelder, Rechtsanwalt für Medizinrecht

... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?