Kann ich eine bereits registrierte Marke übernehmen?
November 11, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Ingo Hausdorf
Sehr geehrte Rechtsanwalt für Markenrecht,
ich heiße Paula Ullmann und betreibe seit einigen Jahren erfolgreich mein eigenes Unternehmen, das sich auf handgefertigte Möbelstücke spezialisiert hat. In letzter Zeit habe ich festgestellt, dass mein Geschäftspotenzial durch die Verwendung einer bestimmten Marke stark eingeschränkt ist. Nun habe ich herausgefunden, dass diese Marke bereits von einem anderen Unternehmen registriert wurde.
Meine Sorge ist, dass ich meine Marke nicht frei verwenden kann, da sie bereits geschützt ist. Ich möchte jedoch gerne wissen, ob es Möglichkeiten gibt, die bereits registrierte Marke zu übernehmen oder zumindest eine ähnliche Marke für mein Unternehmen zu nutzen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Was sind die rechtlichen Schritte, die ich unternehmen kann, um die Marke zu übernehmen oder eine ähnliche Marke zu registrieren? Gibt es eine Möglichkeit, mit dem Inhaber der bereits registrierten Marke eine Vereinbarung zu treffen, die es mir erlaubt, diese Marke zu nutzen? Oder sollte ich vielleicht eine komplett neue Marke für mein Unternehmen entwickeln?
Ich würde mich sehr über Ihre professionelle Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit freuen, da es mir sehr wichtig ist, mein Unternehmen erfolgreich weiterzuführen, ohne rechtliche Probleme zu riskieren.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Paula Ullmann
Sehr geehrte Frau Ullmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verwendung einer bereits registrierten Marke für Ihr Unternehmen, das sich auf handgefertigte Möbelstücke spezialisiert hat. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, Ihr Geschäftspotenzial durch diese Einschränkung zu gefährden. Gerne möchte ich Ihnen einige rechtliche Schritte aufzeigen, die Sie in dieser Situation unternehmen können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, ob die bereits registrierte Marke tatsächlich mit Ihrer geplanten Marke verwechselbar ist. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel die Ähnlichkeit der Marken, die Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marken verwendet werden, sowie die Bekanntheit der bereits registrierten Marke. Es ist ratsam, eine professionelle Markenrecherche durchzuführen, um festzustellen, ob es möglicherweise bereits ähnliche Marken gibt, die Ihre geplante Marke beeinträchtigen könnten.
Sollte sich herausstellen, dass die bereits registrierte Marke tatsächlich mit Ihrer geplanten Marke kollidiert, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können. Eine Option wäre, mit dem Inhaber der bereits registrierten Marke eine Lizenzvereinbarung zu treffen, die es Ihnen erlaubt, die Marke unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Diese Vereinbarung kann beispielsweise die Höhe der Lizenzgebühren, die Dauer der Nutzung oder die genauen Bedingungen für die Verwendung der Marke regeln. Es ist wichtig, dass eine solche Vereinbarung schriftlich festgehalten wird, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
Eine weitere Möglichkeit wäre es, mit dem Inhaber der bereits registrierten Marke in Verhandlungen zu treten, um eine Übertragung der Marke zu erwirken. Dies kann jedoch ein komplexer Prozess sein und erfordert in der Regel die Zustimmung des Markeninhabers. Falls keine Einigung erzielt werden kann, bleibt Ihnen die Option, eine komplett neue Marke für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Hierbei ist es wichtig, dass die neue Marke frei von Rechten Dritter ist und keine Verwechslungsgefahr mit bereits registrierten Marken besteht.
In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Markenrecht beraten zu lassen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen oder eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Hausdorf, Rechtsanwalt für Markenrecht

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