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Darf ich unerwünschte E-Mails als Spam markieren?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Internet- und Computerrecht,

ich habe eine Frage bezüglich unerwünschter E-Mails und der Markierung als Spam. In letzter Zeit erhalte ich vermehrt unerwünschte Werbe-E-Mails, die mich stören und belästigen. Ich habe bereits versucht, mich von den entsprechenden Verteilern abzumelden, jedoch ohne Erfolg.

Meine Sorge ist nun, ob es rechtlich zulässig ist, diese unerwünschten E-Mails als Spam zu markieren. Ich möchte keine rechtlichen Konsequenzen riskieren, aber gleichzeitig möchte ich auch nicht weiterhin mit unerwünschter Werbung bombardiert werden.

Gibt es gesetzliche Regelungen oder Bestimmungen, die es mir erlauben, unerwünschte E-Mails als Spam zu markieren? Welche rechtlichen Konsequenzen könnte dies für mich haben? Gibt es alternative Lösungen, um mich vor unerwünschter Werbung zu schützen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Björn Schmid

Otto Schäfer

Sehr geehrter Herr Schmid,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich unerwünschter E-Mails und der Markierung als Spam. Diese Thematik betrifft viele Menschen in der heutigen Zeit, da unerwünschte Werbe-E-Mails leider eine weit verbreitete Belästigung darstellen.

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass das Markieren von unerwünschten E-Mails als Spam an sich nicht illegal ist. Spam bezeichnet hierbei unerwünschte Massen-E-Mails, die oft Werbung enthalten und an eine große Anzahl von Empfängern verschickt werden, ohne dass eine Zustimmung des Empfängers vorliegt. Das Markieren von solchen E-Mails als Spam kann dazu beitragen, dass Ihr E-Mail-Provider diese Nachrichten in Zukunft automatisch in den Spam-Ordner verschiebt und Sie somit weniger belästigt werden.

Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie nur tatsächlich unerwünschte E-Mails als Spam markieren und nicht versehentlich legitime Nachrichten. Das vorsätzliche Markieren von E-Mails als Spam, die keine Spam sind, kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. So könnten Sie beispielsweise für Verleumdung oder Rufschädigung belangt werden, wenn Sie fälschlicherweise legitime E-Mails als Spam markieren.

Es gibt jedoch auch gesetzliche Regelungen, die den Versand von Spam-E-Mails regeln. In Deutschland ist beispielsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) maßgeblich. Demnach dürfen Unternehmen keine unaufgeforderten Werbe-E-Mails ohne vorherige Zustimmung des Empfängers versenden. Wenn Sie also weiterhin unerwünschte Werbe-E-Mails erhalten, obwohl Sie sich von den entsprechenden Verteilern abgemeldet haben, könnten Sie rechtlich gegen die Absender vorgehen.

Es gibt zudem verschiedene Möglichkeiten, um sich vor unerwünschter Werbung zu schützen. Neben dem Markieren als Spam können Sie beispielsweise spezielle Filter in Ihrem E-Mail-Programm einrichten, um Spam-E-Mails automatisch zu blockieren. Auch das Einrichten von Spam-Filtern auf Serverebene oder die Verwendung von Anti-Spam-Software können hilfreich sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Otto Schäfer, Rechtsanwalt für Internet- und Computerrecht

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Otto Schäfer