Welche Auswirkungen hat der Brexit auf internationale Verträge?
November 11, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Tobias Helbig
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Internationales Recht,
ich heiße Wilhelm Schenkenberg und arbeite als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, das eng mit britischen Partnern zusammenarbeitet. Mit dem bevorstehenden Brexit stehen wir vor großen Unsicherheiten und ich mache mir Sorgen um die Auswirkungen auf unsere internationalen Verträge.
Zur Hintergrundinformation: Unser Unternehmen hat langjährige Verträge mit britischen Lieferanten und Kunden abgeschlossen, die auf EU-Recht basieren. Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU befürchte ich, dass diese Verträge möglicherweise ihre Gültigkeit verlieren oder ihre rechtliche Grundlage sich ändert. Dies könnte zu rechtlichen Konflikten und finanziellen Verlusten führen.
Der Ist-Zustand ist derzeit geprägt von Unsicherheit und Unklarheiten bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Brexit. Wir sind uns unsicher, wie wir unsere Verträge anpassen müssen, um weiterhin rechtlich abgesichert zu sein und unsere Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten.
Meine Sorgen beziehen sich vor allem darauf, wie sich der Brexit auf unsere bestehenden Verträge auswirken wird und welche rechtlichen Schritte wir unternehmen müssen, um mögliche Risiken zu minimieren. Ich frage mich, ob es Möglichkeiten gibt, die Verträge anzupassen oder neue Vereinbarungen zu treffen, um die Folgen des Brexits abzufedern.
Daher meine konkrete Frage an Sie: Welche konkreten Auswirkungen hat der Brexit auf unsere internationalen Verträge und welche Maßnahmen können wir ergreifen, um unsere rechtliche Sicherheit zu wahren? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre fachkundige Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge.
Mit freundlichen Grüßen,
Wilhelm Schenkenberg
Sehr geehrter Herr Schenkenberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Auswirkungen des Brexits auf Ihre internationalen Verträge. Als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, das eng mit britischen Partnern zusammenarbeitet, ist es verständlich, dass Sie sich über mögliche rechtliche Konsequenzen des Brexit Sorgen machen.
Der Austritt Großbritanniens aus der EU wird zweifellos Auswirkungen auf bestehende Verträge haben, die auf EU-Recht basieren. Es ist wichtig zu beachten, dass mit dem Brexit auch das EU-Recht nicht mehr automatisch auf Großbritannien anwendbar sein wird. Dies kann dazu führen, dass bisherige Verträge ihre rechtliche Grundlage verlieren oder angepasst werden müssen, um den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Um die Folgen des Brexits auf Ihre internationalen Verträge abzufedern und Ihre rechtliche Sicherheit zu wahren, gibt es verschiedene Maßnahmen, die Sie ergreifen können. Zunächst einmal ist es empfehlenswert, eine genaue Analyse Ihrer bestehenden Verträge durchzuführen, um festzustellen, welche Klauseln und Bestimmungen von den Veränderungen betroffen sein könnten.
Es könnte notwendig sein, bestehende Verträge anzupassen oder neue Vereinbarungen zu treffen, die den neuen rechtlichen Gegebenheiten nach dem Brexit entsprechen. Dies kann beispielsweise die Ergänzung von Brexit-Klauseln in den Verträgen beinhalten, um sicherzustellen, dass mögliche rechtliche Konflikte im Zusammenhang mit dem Brexit abgedeckt sind.
Darüber hinaus sollten Sie in enger Absprache mit Ihren Rechtsberatern die Möglichkeit prüfen, alternative Streitbeilegungsmechanismen wie Schiedsverfahren oder Mediation in Ihre Verträge aufzunehmen, um im Falle von Streitigkeiten eine schnelle und effiziente Lösung zu gewährleisten.
Es ist ratsam, frühzeitig mit Ihren britischen Partnern in Kontakt zu treten und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, um die Auswirkungen des Brexits auf Ihre Geschäftsbeziehungen zu minimieren. Durch eine proaktive Herangehensweise und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten für Internationales Recht können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen und Verträge auch nach dem Brexit geschützt sind.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Helbig
Rechtsanwalt für Internationales Recht

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