Kann ich trotz Insolvenz ein Gewerbe gründen?
Januar 1, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Erwin Hausdorf
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
mein Name ist Rolf Helbig und ich stehe vor einer schwierigen Situation. Vor einiger Zeit musste ich Insolvenz anmelden und stehe nun vor der Frage, ob es mir trotz meiner Insolvenz möglich ist, ein neues Gewerbe zu gründen.
Die Insolvenz war für mich eine große Belastung und hat mein finanzielles Leben stark beeinträchtigt. Nun möchte ich jedoch einen Neuanfang wagen und wieder beruflich aktiv werden. Da ich schon immer den Traum hatte, mein eigenes Unternehmen zu gründen, wäre es für mich wichtig zu wissen, ob das überhaupt möglich ist, solange ich mich noch in der Insolvenz befinde.
Meine Sorgen liegen darin, dass meine Insolvenz meine Chancen auf eine neue berufliche Perspektive stark einschränken könnte. Ich möchte jedoch nicht aufgeben und bin bereit, hart zu arbeiten, um meinen Traum zu verwirklichen.
Können Sie mir daher bitte mitteilen, ob es rechtlich möglich ist, trotz Insolvenz ein Gewerbe zu gründen? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um dies tun zu können? Und welche Risiken und Einschränkungen könnten sich für mich ergeben, wenn ich diesen Schritt gehe?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir einen Überblick über meine Möglichkeiten geben würden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Helbig
Sehr geehrter Herr Helbig,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise zum Thema Insolvenzrecht. Es ist verständlich, dass Sie nach der schwierigen Phase der Insolvenz nun einen Neuanfang wagen möchten und den Traum von der Gründung eines eigenen Unternehmens verfolgen. Ich werde Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen alle relevanten Informationen zu diesem Thema geben.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es grundsätzlich möglich ist, trotz Insolvenz ein neues Gewerbe zu gründen. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen und Einschränkungen, die Sie dabei beachten müssen. Zunächst einmal sollten Sie sich bewusst sein, dass Ihre Insolvenz in der Schufa sowie im Handelsregister vermerkt ist und potenzielle Geschäftspartner oder Gläubiger diese Information einsehen können. Dies könnte Ihr Ansehen beeinträchtigen und es schwieriger machen, Kredite oder Geschäftspartner zu finden.
Des Weiteren sollten Sie beachten, dass Sie während Ihrer Insolvenz bestimmte Pflichten haben, die Sie auch bei einer neuen Gewerbeanmeldung berücksichtigen müssen. So müssen Sie beispielsweise jegliche Einnahmen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit an den Insolvenzverwalter abführen und dürfen keine neuen Schulden machen, ohne dies zuvor mit ihm abzusprechen.
Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass es bestimmte Berufe gibt, bei denen eine Insolvenz eine berufliche Tätigkeit ausschließt. Hierzu zählen beispielsweise Tätigkeiten im Bereich der Finanzdienstleistungen oder des Gesundheitswesens. Bevor Sie also ein neues Gewerbe gründen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Insolvenz Sie daran hindert, in Ihrem Wunschbereich aktiv zu werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es grundsätzlich möglich ist, trotz Insolvenz ein neues Gewerbe zu gründen, jedoch sollten Sie sich bewusst sein, dass dies mit gewissen Risiken und Einschränkungen verbunden ist. Ich empfehle Ihnen daher, sich vorab eingehend rechtlich beraten zu lassen und alle möglichen Konsequenzen abzuwägen, bevor Sie diesen Schritt gehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Hausdorf, Rechtsanwalt

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