Kann ich die Anwaltskosten von der Steuer absetzen?
September 3, 2022 | 60,00 EUR | beantwortet von Ralf Hausdorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich heiße Maria Kraftner und habe eine Frage bezüglich der Anwaltskosten. Ich habe kürzlich die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen, um mich in einem Rechtsstreit zu vertreten. Nun frage ich mich, ob ich die Anwaltskosten von der Steuer absetzen kann.
Die Situation ist folgende: Ich musste rechtliche Schritte einleiten, um mein Recht durchzusetzen, da ich in einen Streitfall verwickelt war. Der Rechtsanwalt hat mich sowohl beraten als auch vor Gericht vertreten. Die Rechnung für seine Dienstleistungen beläuft sich auf einen beträchtlichen Betrag, den ich gerne steuerlich geltend machen würde.
Meine Sorge ist, dass ich die Anwaltskosten nicht von der Steuer absetzen kann und somit finanziell belastet werde. Daher möchte ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Anwaltskosten in meiner Steuererklärung anzugeben und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Können Sie mir bitte Informationen darüber geben, ob und unter welchen Umständen ich die Anwaltskosten von der Steuer absetzen kann? Gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die Kosten steuerlich anerkannt werden? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten, da dies für meine finanzielle Situation von großer Bedeutung ist.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Maria Kraftner
Sehr geehrte Frau Kraftner,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, Anwaltskosten von der Steuer abzusetzen. Es ist verständlich, dass Sie sich über die finanzielle Belastung durch die Dienstleistungen eines Rechtsanwalts Gedanken machen und gerne wissen möchten, ob Sie diese Kosten steuerlich geltend machen können.
Grundsätzlich ist es möglich, Anwaltskosten steuerlich abzusetzen. Diese fallen unter die Kategorie der sogenannten außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 33 Einkommensteuergesetz (EStG). Das bedeutet, dass Sie die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrer Steuererklärung angeben können, um Ihre Steuerlast zu mindern.
Damit die Anwaltskosten steuerlich anerkannt werden, müssen sie jedoch bestimmte Kriterien erfüllen. Zum einen müssen die Kosten notwendig sein, um Ihre Rechte durchzusetzen oder zu verteidigen. Das bedeutet, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts in Ihrem Fall unvermeidbar war, um den Rechtsstreit zu klären oder eine rechtliche Angelegenheit zu regeln.
Des Weiteren müssen die Anwaltskosten angemessen sein. Das heißt, dass die Höhe der Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Streitwert oder der Bedeutung der rechtlichen Angelegenheit stehen sollte. Als Faustregel gilt, dass die Kosten in einem üblichen Rahmen liegen sollten, um steuerlich anerkannt zu werden.
Zusätzlich ist es wichtig, dass Sie die Rechnung des Rechtsanwalts ordnungsgemäß bezahlen und eine detaillierte Rechnung vorlegen können. Diese sollte die Leistungen des Anwalts sowie die Höhe der Kosten transparent aufschlüsseln.
In Ihrer Steuererklärung können Sie die Anwaltskosten dann im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen angeben. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass Sie die Kosten unter dem entsprechenden Punkt in Ihrer Steuererklärung eintragen und gegebenenfalls Belege wie die Rechnung des Anwalts beifügen.
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit, Anwaltskosten von der Steuer abzusetzen, individuell von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Es empfiehlt sich daher, einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren, um Ihre persönliche Situation zu prüfen und weitere Tipps zur steuerlichen Absetzbarkeit der Anwaltskosten zu erhalten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Hausdorf
Rechtsanwalt und Experte für Gebührenrecht

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