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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Welche Rechte habe ich als alleinerziehender Elternteil?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Familienrecht,

ich wende mich an Sie, da ich als alleinerziehende Mutter momentan in einer schwierigen Situation stecke und nicht genau weiß, welche Rechte ich habe. Mein Name ist Katrin Kock und ich habe zwei Kinder im Alter von 6 und 9 Jahren. Vor einem Jahr habe ich mich von meinem Partner getrennt und seitdem kümmere ich mich alleine um die Kinder. Mein Ex-Partner zahlt regelmäßig Unterhalt, aber es gibt immer wieder Konflikte bezüglich des Umgangsrechts und der gemeinsamen Entscheidungen bezüglich der Kinder.

Ich mache mir Sorgen, ob ich als alleinerziehende Mutter genug Rechte habe, um die Interessen meiner Kinder zu vertreten und sie bestmöglich zu unterstützen. Ich frage mich, ob ich alleine Entscheidungen treffen darf oder ob mein Ex-Partner ein Mitspracherecht hat. Zudem bin ich unsicher, ob ich bei wichtigen Angelegenheiten wie Schulwechsel oder medizinischer Behandlung die alleinige Entscheidungsbefugnis habe oder ob mein Ex-Partner hier ebenfalls mitentscheiden kann.

Können Sie mir bitte genauer erläutern, welche Rechte ich als alleinerziehende Mutter habe und wie ich am besten vorgehen sollte, um die Interessen meiner Kinder zu schützen? Gibt es spezielle Gesetze oder Regelungen, die ich beachten muss? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Kock

Marcus Hering

Sehr geehrte Frau Kock,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Rechte als alleinerziehende Mutter im Familienrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich in Ihrer Situation unsicher fühlen und nach Unterstützung suchen, um die Interessen Ihrer Kinder bestmöglich zu vertreten.

Als alleinerziehende Mutter haben Sie grundsätzlich die alleinige Sorge- und Entscheidungsbefugnis für Ihre Kinder, solange keine gemeinsame elterliche Sorge mit dem Vater besteht. Das bedeutet, dass Sie alleine über wichtige Angelegenheiten wie Schulwechsel, medizinische Behandlungen, Freizeitaktivitäten, etc. entscheiden dürfen. Ihr Ex-Partner hat in diesem Fall kein Mitspracherecht, es sei denn, es handelt sich um eine besonders wichtige Entscheidung, die das Kindeswohl betrifft.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass es seit 2013 eine gesetzliche Regelung gibt, die vorsieht, dass Eltern auch nach der Trennung die gemeinsame elterliche Sorge behalten können, wenn dies im Interesse des Kindes ist. Wenn Sie und Ihr Ex-Partner sich einigen können und eine einvernehmliche Lösung finden, können Sie auch weiterhin gemeinsam die Verantwortung für die Kinder tragen. Sollte es jedoch zu Konflikten kommen, können Sie beim Familiengericht eine Entscheidung beantragen.

Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen und sich von einem erfahrenen Familienrechtanwalt beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu verstehen und zu vertreten, sowie Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zur Seite stehen. Gemeinsam können Sie eine Strategie entwickeln, um die bestmögliche Lösung für Ihre Familie zu finden.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Termin mit einem Anwalt für Familienrecht zu vereinbaren, um Ihre Situation genauer zu besprechen und individuelle Lösungen zu erarbeiten. Zudem ist es wichtig, dass Sie alle Unterlagen und Dokumente, die für den Fall relevant sind, bereithalten, um eine fundierte Beratung zu erhalten.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft und hoffe, dass Sie eine gute Lösung für Ihre Situation finden können.

Mit freundlichen Grüßen,

Marcus Hering
Rechtsanwalt für Familienrecht

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Marcus Hering