Wie werden Pflichtteilsansprüche geltend gemacht?
April 24, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Mia Widmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Erbrecht,
ich heiße Fred Schillinger und stehe vor einer komplizierten Situation bezüglich meines Erbes. Mein Vater ist vor kurzem verstorben und hat in seinem Testament meinen Bruder als Alleinerben eingesetzt. Ich fühle mich benachteiligt und habe erfahren, dass mir als Kind des Verstorbenen ein Pflichtteilsanspruch zusteht.
Der Ist-Zustand ist folgender: Mein Bruder hat das Erbe angetreten und ich frage mich nun, wie ich meinen Pflichtteilsanspruch geltend machen kann. Ich mache mir Sorgen, dass mein Bruder sich nicht kooperativ verhalten könnte oder versucht, mir meinen Anteil am Erbe vorzuenthalten.
Meine Frage an Sie lautet daher: Wie kann ich meinen Pflichtteilsanspruch rechtlich durchsetzen? Welche Schritte muss ich dafür unternehmen und welche Fristen sind zu beachten? Gibt es Möglichkeiten, eine außergerichtliche Einigung mit meinem Bruder zu erzielen, um Streitigkeiten zu vermeiden?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre professionelle Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit, da ich mich mit dem Thema Erbrecht nicht gut auskenne und unsicher bin, wie ich am besten vorgehen soll.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Schillinger
Sehr geehrter Herr Schillinger,
ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage bezüglich Ihres Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod Ihres Vaters. Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich in einer solch schwierigen Situation befinden. Gerne möchte ich Ihnen in dieser Angelegenheit weiterhelfen.
Zunächst einmal möchte ich erklären, was ein Pflichtteilsanspruch überhaupt bedeutet. Als Kind des Verstorbenen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes, auch wenn Sie im Testament des Verstorbenen nicht als Erbe bedacht wurden. Dieser Anspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den Sie erhalten würden, wenn Ihr Vater ohne Testament verstorben wäre.
Um Ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, müssen Sie bestimmte Schritte einhalten. Zunächst einmal sollten Sie Ihren Bruder über Ihren Anspruch informieren und ihn auffordern, Ihnen Ihren Pflichtteil auszuzahlen. Sollte er sich weigern oder Schwierigkeiten machen, können Sie einen Anwalt einschalten, der Sie in der Durchsetzung Ihres Anspruchs unterstützt.
Es ist wichtig zu beachten, dass für die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs eine Frist von drei Jahren ab dem Todestag des Erblassers gilt. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihren Anspruch anmelden, ansonsten verfällt er. Daher ist es ratsam, zeitnah zu handeln und sich professionelle Unterstützung zu suchen.
In Bezug auf eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Bruder kann es durchaus sinnvoll sein, eine Mediation in Betracht zu ziehen. Hierbei versuchen beide Parteien, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist, ohne dass es zu einem langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren kommt. Ein erfahrener Mediator kann Ihnen dabei helfen, eine Einigung zu erzielen und Konflikte zu vermeiden.
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre weiteren Fragen zu beantworten und Sie in der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs zu unterstützen. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen,
Mia Widmann
Rechtsanwältin für Erbrecht

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