Was sind die Rechte eines gesetzlichen Erben?
September 16, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Christiane Melzer
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Erbrecht,
ich wende mich an Sie, um mehr über die Rechte eines gesetzlichen Erben zu erfahren. Meine Großmutter ist vor kurzem verstorben und ich habe erfahren, dass ich als gesetzlicher Erbe Anspruch auf einen Teil ihres Nachlasses habe. Allerdings bin ich mir unsicher, welche Rechte mir genau zustehen und wie ich diese geltend machen kann.
Meine Großmutter hat ein Testament hinterlassen, in dem sie ihren Besitz aufteilt und einige Personen als Erben benennt. Ich bin jedoch nicht namentlich im Testament erwähnt, daher gehe ich davon aus, dass ich als gesetzlicher Erbe gelte. Ich frage mich nun, ob ich trotzdem einen Anspruch auf einen Teil des Erbes habe und wie ich meine Rechte in diesem Fall durchsetzen kann.
Des Weiteren mache ich mir Sorgen, dass andere Erben oder Personen im Testament möglicherweise versuchen könnten, mich von meinem Erbteil auszuschließen. Ich möchte daher gerne wissen, wie ich mich in dieser Situation am besten absichern und meine Rechte als gesetzlicher Erbe schützen kann.
Können Sie mir bitte genauer erläutern, welche Rechte mir als gesetzlichem Erben zustehen und wie ich diese in Anspruch nehmen kann? Gibt es spezielle Schritte oder Maßnahmen, die ich ergreifen sollte, um mein Erbe zu sichern und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihre Expertise.
Mit freundlichen Grüßen,
Anneliese Rosenow
Sehr geehrte Frau Rosenow,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwältin für Erbrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich in einer solch herausfordernden Situation befinden, jedoch bin ich hier, um Ihnen zu helfen und Licht ins Dunkel zu bringen.
Als gesetzlicher Erbe haben Sie grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses Ihrer Großmutter. Auch wenn Sie nicht im Testament namentlich erwähnt sind, haben Sie dennoch gesetzliche Erbansprüche. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Erbfolge und die Rechte der gesetzlichen Erben. Gemäß § 1924 BGB sind die gesetzlichen Erben in einer bestimmten Rangfolge festgelegt, zu der auch Enkel gehören.
Wenn Ihre Großmutter ein Testament hinterlassen hat, in dem sie andere Personen als Erben benennt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie leer ausgehen. Sie haben als gesetzlicher Erbe einen Pflichtteilsanspruch, der in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Dieser Pflichtteilsanspruch kann nicht durch ein Testament ausgeschlossen werden.
Um Ihre Rechte als gesetzlicher Erbe geltend zu machen, sollten Sie zunächst alle relevanten Unterlagen sammeln, die mit dem Nachlass Ihrer Großmutter zusammenhängen. Dazu gehören beispielsweise das Testament, Urkunden über Immobilienbesitz oder Kontounterlagen. Anschließend empfehle ich Ihnen, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht zu wenden, der Ihnen dabei helfen kann, Ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen und Ihren Erbteil zu sichern.
Um mögliche Streitigkeiten mit anderen Erben oder Personen im Testament zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig eine Einigung zu suchen. Eine außergerichtliche Einigung ist meist im Interesse aller Beteiligten und kann zeitaufwändige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, eine faire Lösung zu finden und Ihre Rechte als gesetzlicher Erbe zu schützen.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Melzer
Rechtsanwältin für Erbrecht

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