Kann ich meinen zukünftigen Erben bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen?
November 28, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Mia Widmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Erbrecht,
ich heiße Lucas Weise und habe eine Frage bezüglich der Übertragung meines Vermögens auf meine zukünftigen Erben zu Lebzeiten. Momentan befinde ich mich in einer stabilen finanziellen Situation und möchte gerne frühzeitig Vorsorge treffen, um meinen Erben später eine möglichst einfache und stressfreie Erbschaft zu ermöglichen.
Ich habe gehört, dass es möglich ist, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die zukünftigen Erben zu übertragen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Allerdings bin ich mir unsicher, ob dies in meinem konkreten Fall sinnvoll und rechtlich möglich ist. Ich möchte sicherstellen, dass meine Entscheidungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen und meine Erben nicht benachteiligt werden.
Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass ich nicht genau weiß, wie eine vorzeitige Vermögensübertragung rechtlich gestaltet werden kann und welche steuerlichen Auswirkungen dies haben könnte. Darüber hinaus möchte ich sicherstellen, dass meine zukünftigen Erben auch tatsächlich von einer frühzeitigen Übertragung profitieren und keine Nachteile davontragen.
Können Sie mir daher bitte ausführlich erläutern, ob und wie eine vorzeitige Vermögensübertragung auf meine zukünftigen Erben möglich ist? Welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte sind dabei zu beachten und welche Möglichkeiten gibt es, um eine solche Übertragung optimal zu gestalten? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre professionelle Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Weise.
Sehr geehrter Herr Weise,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Übertragung Ihres Vermögens auf Ihre zukünftigen Erben zu Lebzeiten. Es ist durchaus möglich, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die Erben zu übertragen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Diese Vorgehensweise wird auch als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet.
Bei einer vorzeitigen Vermögensübertragung gibt es verschiedene rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass eine solche Übertragung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Zum einen müssen Sie als Schenker dazu bereit sein, Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die Erben zu übertragen. Zum anderen müssen die Erben mit der Übertragung einverstanden sein.
Eine vorzeitige Vermögensübertragung kann in Form einer Schenkung oder einer vorweggenommenen Erbfolge erfolgen. Bei einer Schenkung übertragen Sie bereits zu Lebzeiten Ihr Vermögen auf die Erben, ohne dass diese Ihnen eine Gegenleistung erbringen müssen. Bei einer vorweggenommenen Erbfolge hingegen wird die Übertragung als Teil der späteren Erbschaft betrachtet, sodass die Erben einen Ausgleich für die Übertragung leisten müssen.
In Bezug auf die steuerlichen Aspekte ist es wichtig zu wissen, dass Schenkungen und vorweggenommene Erbfolgen steuerlich begünstigt sind. Es gibt Freibeträge, bis zu denen eine Schenkung steuerfrei erfolgen kann. Darüber hinaus können Sie durch eine frühzeitige Vermögensübertragung die Erbschaftssteuerlast für Ihre Erben verringern oder sogar ganz vermeiden.
Um eine vorzeitige Vermögensübertragung optimal zu gestalten, empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann Sie über alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte informieren und Ihnen bei der Gestaltung der Übertragung behilflich sein. Gemeinsam können Sie dann die beste Lösung für Ihre individuelle Situation finden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Mia Widmann

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