Kann ich mein Erbe bereits zu Lebzeiten verteilen?
Oktober 1, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Felix Richter
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Erbrecht,
ich heiße Clara Schmid und stehe vor einer wichtigen Entscheidung bezüglich meines Erbes. Meine Eltern sind bereits verstorben und ich habe keine Geschwister. Momentan besitze ich ein großes Vermögen, das ich gerne schon zu Lebzeiten verteilen möchte. Ist es überhaupt möglich, sein Erbe zu Lebzeiten zu verteilen?
Ich habe mich schon etwas informiert und herausgefunden, dass es unter anderem die Möglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge gibt. Allerdings bin ich mir unsicher, ob diese Option für mich in Frage kommt und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind. Ich möchte sicherstellen, dass meine Vermögenswerte gerecht und rechtskonform aufgeteilt werden.
Mein Hauptanliegen ist es, meine Liebsten zu Lebzeiten finanziell abzusichern und mögliche Streitigkeiten in der Familie nach meinem Ableben zu vermeiden. Ich möchte auch sicherstellen, dass mein Erbe im Einklang mit meinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen verteilt wird.
Können Sie mir bitte weiterhelfen und mich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren, wie ich mein Erbe bereits zu Lebzeiten verteilen kann? Welche rechtlichen Schritte muss ich dabei beachten und welche Risiken könnten damit verbunden sein? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Expertise und Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Clara Schmid
Sehr geehrte Frau Schmid,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verteilung Ihres Erbes zu Lebzeiten. Es ist tatsächlich möglich, sein Vermögen bereits zu Lebzeiten zu verteilen. Eine Möglichkeit dafür ist die vorweggenommene Erbfolge, die es Ihnen ermöglicht, Teile Ihres Vermögens zu Lebzeiten an Ihre Liebsten zu übertragen.
Bei der vorweggenommenen Erbfolge können Sie bereits zu Lebzeiten festlegen, wer welchen Teil Ihres Vermögens erhalten soll und somit die zukünftige Erbfolge regeln. Dies kann dazu beitragen, mögliche Streitigkeiten in der Familie nach Ihrem Ableben zu vermeiden und sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren persönlichen Wünschen verteilt wird.
Es gibt verschiedene rechtliche Aspekte, die Sie dabei beachten sollten. Zunächst einmal ist wichtig, dass die Übertragung Ihres Vermögens rechtskonform erfolgt. Sie sollten sich daher von einem erfahrenen Erbrechtsanwalt beraten lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Des Weiteren ist es wichtig, dass Sie bei der vorweggenommenen Erbfolge mögliche Risiken im Blick behalten. Dazu zählen unter anderem steuerliche Aspekte, wie Schenkungs- und Erbschaftssteuern, die bei der Übertragung von Vermögenswerten anfallen können. Ein erfahrener Anwalt kann Sie hierzu umfassend beraten und Ihnen helfen, steuerliche Risiken zu minimieren.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die vorweggenommene Erbfolge nicht rückgängig gemacht werden kann und somit langfristige Auswirkungen auf Ihre Vermögensverteilung haben kann. Daher ist es ratsam, sich vorab gut zu informieren und sorgfältig zu planen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Insgesamt bietet die vorweggenommene Erbfolge eine gute Möglichkeit, Ihr Vermögen zu Lebzeiten gerecht zu verteilen und Ihre Liebsten finanziell abzusichern. Ich empfehle Ihnen jedoch dringend, sich von einem spezialisierten Erbrechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Entscheidung im Einklang mit dem Gesetz steht und Ihren persönlichen Interessen entspricht.
Ich stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung und unterstütze Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihrer Erbfolge zu Lebzeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Richter, Rechtsanwalt für Erbrecht

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