Darf ich personenbezogene Daten ohne Zustimmung weitergeben?
Dezember 25, 2022 | 45,00 EUR | beantwortet von Irmgard Helbig
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich heiße Petra Meier und arbeite in einer Arztpraxis als medizinische Fachangestellte. In letzter Zeit haben wir vermehrt Anfragen von externen Unternehmen erhalten, die an unseren Patientendaten interessiert sind. Einige dieser Unternehmen bieten Softwarelösungen oder Dienstleistungen im Gesundheitsbereich an und argumentieren, dass sie die Daten für ihre Forschung oder Entwicklung benötigen.
Ich bin mir jedoch unsicher, ob wir diese personenbezogenen Daten ohne die ausdrückliche Zustimmung der Patienten weitergeben dürfen. Ich mache mir Sorgen, dass wir möglicherweise gegen das Datenschutzrecht verstoßen könnten und rechtliche Konsequenzen drohen. Wir möchten natürlich sicherstellen, dass wir die Daten unserer Patienten angemessen schützen und nur im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen weitergeben.
Können Sie mir bitte erklären, ob es erlaubt ist, personenbezogene Daten ohne Zustimmung der betroffenen Personen an Dritte weiterzugeben? Falls nicht, welche Alternativen oder Lösungen gibt es für uns, um dennoch mit externen Unternehmen zusammenzuarbeiten, ohne gegen das Datenschutzrecht zu verstoßen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Meier
Sehr geehrte Frau Meier,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Datenschutzrechts in Bezug auf die Weitergabe von personenbezogenen Daten in Ihrer Arztpraxis. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen könnten und welche Konsequenzen dies für Ihre Praxis haben könnte.
Grundsätzlich ist die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Sie als Verantwortliche sicherstellen, dass die Weitergabe rechtmäßig ist und die Datenschutzprinzipien eingehalten werden.
Eine mögliche Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung der Patienten könnte beispielsweise die Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrags sein. Wenn die Zusammenarbeit mit externen Unternehmen notwendig ist, um die medizinische Versorgung der Patienten zu gewährleisten oder um gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen, könnte dies als Rechtfertigung dienen.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Einholung einer Einwilligung der Patienten für die Weitergabe ihrer Daten an externe Unternehmen. Diese Einwilligung muss jedoch freiwillig, informiert und eindeutig sein. Sie sollten sicherstellen, dass die Patienten über den Zweck der Datenweitergabe, die Empfänger der Daten und ihre Rechte informiert werden.
Wenn keiner dieser Rechtsgründe vorliegt und keine Einwilligung der Patienten eingeholt werden kann, sollten Sie von der Weitergabe der Daten absehen, um einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht zu vermeiden. Alternativ könnten Sie mit den externen Unternehmen Vereinbarungen treffen, die sicherstellen, dass die Daten angemessen geschützt werden und nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
Es ist ratsam, sich mit einem Datenschutzexperten oder -anwalt in Verbindung zu setzen, um Ihre konkrete Situation zu besprechen und maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen. Eine individuelle Beratung kann Ihnen dabei helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen und Ihr Datenschutzkonzept zu optimieren.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und Sie in Ihrer rechtlichen Einschätzung unterstützen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Irmgard Helbig

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