Kann ich als Ausländer in Deutschland eine Familie gründen und meinen Ehepartner nachholen?
Dezember 23, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Leonie Eiserfelder
Sehr geehrte Rechtsanwältin/Sehr geehrter Rechtsanwalt,
mein Name ist Christian Schenkenberg und ich bin ein Ausländer, der in Deutschland lebt. Seit einiger Zeit bin ich mit meinem Partner zusammen und wir würden gerne eine Familie gründen. Mein Partner lebt jedoch noch im Ausland und wir fragen uns, ob es für mich als Ausländer möglich ist, meinen Ehepartner nach Deutschland zu holen, um hier eine Familie zu gründen.
Momentan befinden wir uns in einer Situation, in der wir nicht wissen, welche Schritte wir unternehmen müssen, um unseren Traum von einer gemeinsamen Zukunft in Deutschland zu verwirklichen. Wir sind besorgt, dass es eventuell rechtliche Hürden geben könnte, die es uns schwer machen, zusammen zu leben und eine Familie zu gründen.
Könnten Sie uns daher bitte erklären, welche Möglichkeiten es für mich als Ausländer gibt, meinen Ehepartner nach Deutschland zu holen, damit wir hier gemeinsam eine Familie gründen können? Gibt es spezielle Visums- oder Aufenthaltsregelungen, die wir beachten müssen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit mein Partner zu mir nach Deutschland kommen kann?
Wir würden uns sehr über Ihre Unterstützung und Beratung zu diesem Thema freuen, da es für uns von großer Bedeutung ist, unseren gemeinsamen Wunsch nach einer Familie zu verwirklichen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Schenkenberg
Sehr geehrter Herr Schenkenberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, Ihren Ehepartner nach Deutschland zu holen, um hier gemeinsam eine Familie zu gründen. Ich verstehe, dass dies ein wichtiger Schritt für Sie beide ist und möchte Ihnen gerne weiterhelfen, indem ich Ihnen die relevanten Informationen zum Ausländerrecht in Bezug auf Familienzusammenführung zur Verfügung stelle.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit der Familienzusammenführung für Ausländer, die hier leben und ihren Ehepartner oder ihre Familie nachziehen lassen möchten. Dies ist in § 29 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Um die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung zu erfüllen, müssen zunächst bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen unter anderem:
1. Sie müssen ein gültiges Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen.
2. Ihr Ehepartner muss die erforderlichen Sprachkenntnisse sowie ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können, um den Lebensunterhalt in Deutschland zu bestreiten.
3. Es darf keine Ehehindernisse wie beispielsweise ein Verbot der Eheschließung oder bestehende Ehen mit anderen Personen geben.
4. Ihr Ehepartner muss die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland erfüllen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach individueller Situation variieren können und es ratsam ist, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Ausländerrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Formalitäten korrekt bearbeitet werden.
In Ihrem Fall könnte es sinnvoll sein, sich frühzeitig mit den zuständigen Ausländerbehörden in Verbindung zu setzen, um sich über die spezifischen Anforderungen für die Familienzusammenführung zu informieren. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, einen Antrag auf ein Familienzusammenführungsvisum zu stellen, um Ihrem Ehepartner die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Fragen zu klären oder Sie bei der Umsetzung der Familienzusammenführung zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen,
Leonie Eiserfelder
Rechtsanwältin im Ausländerrecht

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