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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Darf mein Arbeitgeber mich zwingen, Überstunden zu machen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,

ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich meiner aktuellen Arbeitssituation. Mein Name ist Lorenzo Maier und ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen als Sachbearbeiter im Vertrieb. In letzter Zeit hat mein Arbeitgeber verstärkt Überstunden von mir verlangt, um bestimmte Projekte abzuschließen. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die nicht innerhalb meiner regulären Arbeitszeit erledigt werden können.

Ich bin grundsätzlich bereit, ab und zu Überstunden zu machen, um meine Arbeit zu erledigen. Jedoch fühle ich mich zunehmend überfordert und ausgebrannt, da die Überstunden immer häufiger und in großen Mengen anfallen. Ich habe das Gefühl, dass mein Arbeitgeber mich regelrecht dazu zwingt, Überstunden zu machen, ohne Rücksicht auf meine persönlichen Belange und meine Gesundheit zu nehmen.

Daher möchte ich gerne von Ihnen wissen, ob mein Arbeitgeber das Recht hat, mich zu Überstunden zu zwingen, und ob es Möglichkeiten gibt, dies zu verhindern oder zumindest einzuschränken. Ich mache mir Sorgen um meine Work-Life-Balance und meine Gesundheit, da die ständigen Überstunden mir kaum Zeit für Erholung und Freizeit lassen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich über meine Rechte und mögliche Handlungsoptionen in dieser Situation informieren könnten. Gibt es gesetzliche Regelungen, die mich vor übermäßigen Überstunden schützen? Und wie kann ich meine Interessen gegenüber meinem Arbeitgeber vertreten, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen?

Ich hoffe auf Ihre fachkundige Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Lorenzo Maier

Sofia Vöss

Sehr geehrter Herr Maier,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer aktuellen Arbeitssituation in Bezug auf die Überstunden, die Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangt. Es ist verständlich, dass Sie sich überfordert und ausgebrannt fühlen, wenn die Überstunden immer häufiger und in großen Mengen anfallen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen und wissen, wie Sie sich in dieser Situation am besten schützen können.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Überstunden grundsätzlich nur in einem bestimmten Rahmen geleistet werden dürfen. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer in der Regel nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten, wobei Ausnahmen durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen möglich sind. Überstunden sind auf 10 Stunden pro Tag begrenzt und dürfen im Durchschnitt von 6 Monaten 8 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Wenn Ihr Arbeitgeber Überstunden von Ihnen verlangt, muss er dies in der Regel rechtzeitig ankündigen und die Überstunden dürfen nicht ohne Ihre Zustimmung angeordnet werden. Zudem haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, Überstunden abzulehnen, wenn diese Ihre Gesundheit gefährden oder Ihre Work-Life-Balance beeinträchtigen. Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht zu Überstunden zwingen oder unter Druck setzen, um diese zu leisten.

Es ist ratsam, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und Ihre Bedenken bezüglich der Überstunden anzusprechen. Sie können gemeinsam nach Lösungen suchen, um die Überstunden zu reduzieren oder zumindest in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Falls Ihr Arbeitgeber weiterhin unzumutbare Überstunden von Ihnen verlangt, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Interessen zu vertreten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich aktiv für Ihre Interessen einsetzen. Ihre Gesundheit und Ihre Work-Life-Balance sollten nicht unter den ständigen Überstunden leiden. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Situation zu verbessern und Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu schützen.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihrer Arbeitssituation.

Mit freundlichen Grüßen,

Sofia Vöss
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

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Sofia Vöss